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Ramsauer will Fernbusreisen ohne “Fesseln”

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. "Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln“, erklärte der Minister dazu. „Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen.“ Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten.

Mit der Novelle wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen. Ziel der Liberalisierung sei es – so Ramsauer, – neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu ermöglichen. „Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden.“ Der Bus sei eine echte Alternative zum Auto. Schon bei durchschnittlicher Auslastung sinke der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum Pkw deutlich. So könnten zum Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. „Wir wollen also Verkehre auf der Straße bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen“, stellt Ramsauer dazu fest.

Die Kernpunkte der Gesetzesänderung sind: Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz. Der in der Regel mit Steuermitteln unterstützte ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So soll verhindert werden, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 km ist daher grundsätzlich unzulässig. (ampnet/Sm)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler

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