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Artikel zum Stichwort „ZTL“

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ampnet – 9. Oktober 2017. Die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien dürfen nicht oder nur eingeschränkt befahren werden. In diese als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren, warnt der ADAC. Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.