Es wurde 1 Artikel zum Stichwort „Wiederholen“ gefunden:
ampnet – 29. April 2013. Für Arbeitgeber, Gerichte oder Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) gilt: Abstinenzbelege müssen stichhaltig sein. Wer einen Abstinenzbeleg braucht, wendet sich am besten an eine qualifizierte Stelle. Nicht anerkannte Belege können zu Problemen bei Fahreignungsbegutachtungen führen und im schlimmsten Fall in einem negativen Gutachten enden.