Es wurden 3 Artikel zum Stichwort „Wasserschaden“ gefunden:
ampnet – 3. Juni 2013. Die Teilkasko-Versicherung deckt laut ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung ab. Grundsätzlich gilt als Überschwemmung nicht nur eine Überflutung von Straßen, sondern auch Wasser in Tunneln oder Straßenunterführungen. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden.