ampnet – 27. Oktober 2014. Kommt es beim Einparken im Parkhaus zu einem Aufprall auf eine durch rot-weißes Klebeband gekennzeichnete Metallstrebe, haftet der Parkhausbetreiber nicht für die verursachten Schäden am Fahrzeug. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az. 438 C 1632/14).