Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Steuer“ gefunden:
ampnet – 9. August 2013. Stellt ein Autohaus seinen Kunden bei der Rücknahme eines Leasingfahrzeugs üblicherweise diverse Schäden in Rechnung, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Autos herrühren, muss es diese Zahlungen nicht als Zusatzeinnahmen versteuern. Es fehlt dabei nämlich der im umsatzsteuerrechtlichen Sinne notwendige unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung, weil der abschließenden „Strafzahlung“ seitens des Leasingnehmers objektiv keine eigenständige Leistung des Leasinggebers mehr gegenübersteht. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (Az. XI R 6/11).