Es wurden 9 Artikel zum Stichwort „Saisonkennzeichen“ gefunden:
ampnet – 29. März 2017. Der Frühling ist da - und damit steigt auch die Lust, Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil wieder aus der Garage zu holen. Wer sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen Geld und Nerven sparen. Mindestens zwei, höchstens elf Monate kann der Halter sein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden. Je kürzer es gilt, desto größer ist die mögliche Ersparnis bei Steuer und Kfz-Versicherung, denn die Kfz-Steuer wird nur für die Zeit bezahlt, in der das Fahrzeug angemeldet ist. Wer also beispielweise nur sechs Monate fährt, zahlt auch nur für ein halbes Jahr. Auch bei der Kfz-Versicherung lässt sich mit dem Saisonkennzeichen viel Geld sparen.
ampnet – 27. Februar 2017. Auch das so genannte H-Kennzeichen für Oldtimer darf als Saisonkennzeichen beantragt werden. Dies hat der Bundesrat durch eine entsprechende Änderung im bisherigen Verordnungstext klargestellt. Bislang gab es aufgrund des älteren Gesetzestextes dazu unterschiedliche Auffassungen. „Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich“, betont der Bundesrat. (ampnet/jri)
ampnet – 26. März 2014. Die meisten Saisonkennzeichen gelten ab dem 1. April 2014. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt, der genau eingehalten werden muss, erklärte der ADAC. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Wer also jetzt zu früh startet dem drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe aufgrund des fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Kommt es bei einer Fahrt mit nicht gültigem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet mit seinem gesamten Vermögen. Zudem kann es auch zu strafrechtliche Konsequenzen kommen.
ampnet – 25. März 2013. Vom 1. April an können die meisten der rund 1,9 Millionen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Das Nummernschild ist vor allem für Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer bei Neuzulassungen interessant. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Ständiges An- und Abmelden wird so vermieden und Zeit und Geld gespart. Auch die Versicherung und Steuer kann mit dem Nummernschild reduziert werden.
ampnet – 9. November 2012. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf zwar außerhalb der beantragten Frist im öffentlichen Verkehr nicht benutzt werden, gilt aber ununterbrochen als zugelassen. Womit auch bei einer Wiederabmeldung nach einem Tag zumindest die Kraftfahrzeugsteuer für den Minimalzeitraum von einem Monat fällig ist. Darauf hat der Bundesfinanzhof bestanden (Az. II R 32/10).
ampnet – 20. Mai 2010. Old- oder Youngtimer lassen sich mit einem sogenannten Saisonkennzeichen billiger betreiben als mit einer normalen Zulassung. Die Fahrzeuge sind in der Zeit, in der sie nicht zugelassen sind, sogar versichert. Doch – so warnen die Oldtimer-Experten der Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ – sind die Regeln für ein Saisonkennzeichen streng zu beachten. Sonst kann es teuer werden und der Versicherungsschutz erlöschen.