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Artikel zum Stichwort „Radarwarner“

Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Radarwarner“ gefunden:

ampnet – 19. November 2011. Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

ampnet – 25. September 2009. Wer einen elektronischen Radarwarner für den Betrieb auf Deutschlands Straßen kauft, verstößt bewusst gegen deutsches Recht und lässt sich auf ein sittenwidriges Geschäft ein. Dreht ihm der Verkäufer dabei ein nicht oder unzureichend funktionierendes Gerät an, kann er deshalb nicht die Rückerstattung des Kaufpreises vor Gericht einklagen hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 129/04).