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Artikel zum Stichwort „Kurzzeitkennzeichen“

Es wurden 4 Artikel zum Stichwort „Kurzzeitkennzeichen“ gefunden:

Kurzzeitkennzeichen.

ampnet – 30. Juni 2021. Am gelben Block auf der rechten Seite zu erkennen, soll Privatpersonen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ermöglichen, gilt nur für maximal fünf Tage.

ampnet – 1. April 2015. Wer ein Auto kaufen und probefahren möchte, kann dies ab heute nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung (HU), das heißt, er muss vorab mit dem Verkäufern klären, ob eine bestandene HU vorliegt. Oldtimer aber, die etwa keine Blinker oder nicht zulässige Scheinwerfer oder Fensterscheiben haben und keine HU bestehen, dürfen nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Der AvD kritisiert diese Verordnung als überzogen, denn in der Unfallstatistik kommen Vorfälle mit 04-er-Kennzeichen kaum vor, erst recht nicht mit Oldtimern.

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ampnet – 3. September 2014. Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen) erhalten, um ein Fahrzeug zu überführen. Inzwischen stehen diese „roten Nummern“ jedoch nur noch Kfz-Händlern, -Herstellern oder -Werkstätten zur Verfügung. Otto Normalverbraucher, der ein nicht zugelassenes Fahrzeug selbst abholen möchte, benötigt dafür entweder einen Transportanhänger oder eben ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Nummernschilder sind speziell für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie für Fahrzeugüberführungen vorgesehen.

ampnet – 13. Oktober 2011. Wer für sein Auto noch keine endgültige Zulassung hat, darf in der Zwischenzeit nicht einfach mit dem Überführungs-Schild ins Kino fahren. Eine solche "zweckfremde Benutzung" stellt ein klares Vergehen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung dar. Diese Auffassung hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und ein Bußgeld von 90 Euro bei einer derartigen Spritztour für angemessen erklärt (Az. III-3 RBs 143-11).