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Artikel zum Stichwort „Kfz-Steuer“

Es wurden 10 Artikel zum Stichwort „Kfz-Steuer“ gefunden:

Peter Schwerdtmann.
Von Peter Schwerdtmann

ampnet – 12. Juni 2020. BUND: Die Kfz-Steuer muss komplett am CO2-Ausstoß ausgerichtet werden

Abgasmessung.

ampnet – 12. Juni 2020. Die reformierte Kfz-Steuer sieht vor, künftig mehr die CO2-Emissionen zu berücksichtigen. Neue Pkw werden in sechs Klassen eingeteilt.

Abgasuntersuchung.

ampnet – 27. Juli 2017. Ab September gilt für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen das neue Emissions- und Verbrauchsmessverfahren WLTP (Worldwide Hamonized Light Duty Vehicles Test Procedure). Es löst den bisherigen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab. Ab September 2018 gilt die neue Messemethode, die realitätsnaher als die Laborwerte des NEFZ sein soll, dann für alle in der EU verkauften Neuwagen. Der europäische Herstellerverband ACEA (European Automobile Manufacturers’ Association) hat nun an die EU-Staaten appelliert, die Berechnungsgrundlage ihrer Kfz-Steuer zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

Bescheid über die Kfz-Steuer.

ampnet – 17. November 2016. Der Verkauf eines Gebrauchtwagens, der noch zugelassen an den Käufer abgegeben wird, kann den Vorbesitzer teuer zu stehen kommen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Nach dem im Juni 2015 in Kraft getretenen 2. Kraftfahrzeugsteuergesetz bleibt der Vorbesitzer so lange in der Steuerpflicht, bis das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer umgeschrieben ist oder abgemeldet wird. Deutschlands zweitgrößter Automobilclub empfiehlt deshalb, Fahrzeuge vor dem Verkauf selbst abzumelden, ansonsten kann es teuer werden.

Kirsten Lühmann

ampnet – 2. Juni 2015. Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann, dreifache Mutter, früher eine der ersten niedersächsischen Polizistinnen in Uniform und ebenso vom Motorrad-Bazillus befallen wie der Vorgänger in ihrem Wahlkreis Celle, der 2012 verstorbene Peter Struck, amtiert seit Januar 2014 als verkehrspolitische Sprecherin der SPD. Unsere Autor Hans-Robert Richarz stellte ihr heute die entscheidende Frage:

ampnet – 22. April 2015. Der Auto Club Europa (ACE) rät allen Kraftfahrzeugbesitzern, ihre Kfz-Steuerbescheide zu prüfen. Sie könnten falsch sein und zu Überzahlungen führen. Auch mehr als ein Jahr, nachdem der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer übernommen hat, seien nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen zehn Prozent der Steuerbescheide fehlerhaft.

Peter Schwerdtmann
Von Peter Schwerdtmann

ampnet – 27. Februar 2015. Gestern durften wir die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wieder einmal darauf hinweisen, dass nicht Schummeln der Automobilindustrie zu hohen Verbrauchswerten im Alltagsbetrieb führt. Ein Unterschied zwischen dem auf dem Prüfstand ermittelten Wert für den Kraftstoffverbrauch eines Autos und dem in der Praxis ist – quasi gesetzlich – vorgeschrieben. Eine europäische Norm bestimmt den Wert, nicht der Hersteller. Die DUH bezifferte die Differenz auf 38 Prozent und jammerte der verloren gegangenen Kfz-Steuer hinterher, wohl um den Staat in Stellung zu bringen.

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ampnet – 29. September 2014. Seit Februar kommt der Kfz-Steuerbescheid nicht mehr von den örtlichen Finanzämtern, sondern vom Zoll. Bei der Übertragung der Daten der insgesamt 58 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge kann es allerdings auch zu Fehlern kommen. Deshalb rät der ADAC Autofahrern ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren und Fehler im Zweifelsfall dem zuständigen Hauptzollamt zu melden. Die Kontaktdaten der Hauptzollämter vor Ort finden sich unter http://bit.ly/adac-zollkontakt. (ampnet/nic)

ampnet – 30. Mai 2013. Ein Landwirt, der faktisch seine gesamte Ernte mit einer eigenen Biogasanlage in Strom umwandelt und diesen ins öffentliche Netz einspeist, muss seinen auf den Feldern eingesetzten Traktor voll versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. II R 55/11).

ampnet – 9. November 2012. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf zwar außerhalb der beantragten Frist im öffentlichen Verkehr nicht benutzt werden, gilt aber ununterbrochen als zugelassen. Womit auch bei einer Wiederabmeldung nach einem Tag zumindest die Kraftfahrzeugsteuer für den Minimalzeitraum von einem Monat fällig ist. Darauf hat der Bundesfinanzhof bestanden (Az. II R 32/10).