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Artikel zum Stichwort „Führerscheintourismus“

Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Führerscheintourismus“ gefunden:

ampnet – 2. März 2012. Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann gilt er aber auch, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland beim so genannten Idiotentest durchgefallen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rs. C-467/10).

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ampnet – 26. Februar 2010. Das Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig hat gestern dem Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. Es entschied, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hatte.