Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Dienstfahrt“ gefunden:
ampnet – 20. Juni 2011. Ein Beamter hat, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, nicht im Dienst zu schlafen. Unterbricht er die nächtliche Autobahn-Heimfahrt auf einem Rastplatz, um sich einem über drei Stunden dauernden Schlaf hinzugeben, ist ein anschließender Verkehrsunfall auf der Weiterfahrt nach Hause nicht mehr als Dienstunfall zu werten. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen festgestellt (Az. 5 LA 79/10).