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Artikel zum Stichwort „Blitzer“

Es wurden 8 Artikel zum Stichwort „Blitzer“ gefunden:

VW T1 Radarmesswagen (Baujahr 1953) und Ex-Polizeihauptwachtmeister Heinz Scholze (89), der vor rund 58 Jahren in dem Fahrzeug geschult worden ist.

ampnet – 14. Februar 2019. An einem Straßenabschnitt zwischen Düsseldorf und Ratingen fand morgen vor 60 Jahren, am 15. Februar 1959, die erste offizielle Radarmessung in Deutschland statt. Bis dahin wurden Geschwindigkeitsübertretungen noch mit Stoppuhren ermittelt. Pünktlich zum Jahrestag nimmt Volkswagen einen seltenen Bulli in seine Nutzfahrzeug-Oldtimersammlung in Hannover auf. Bei dem 66 Jahre alten T1 handelt es sich um den ersten, der als Radarblitzer zu Schulungszwecken der Polizei in Niedersachsen im Einsatz war.

Blitzer.

ampnet – 25. Juli 2018. Zu den Verkehrsmeldungen der besonderen Art gehören inzwischen – speziell bei lokalen bzw. regionalen Radiosendern – die Warnungen vor Geschwindigkeitsmessungen am jeweiligen Tag. Derartige Warnungen sind rechtens – und durchaus auch im Sinne der Polizei, selbst wenn dies auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint. Doch die Behörden geben die Standorte ihrer Radarfallen vorab bekannt, weil das den Effekt hat, dass im Umkreis der benannten Stellen insgesamt langsamer gefahren wird. Deshalb warnt die Polizei gewissermaßen mit Absicht vor sich selbst bzw. ihren Kontrollen – aus verkehrserzieherischen Gründen.

Geschwindigkeitskontrollen mit „Blitzer".

ampnet – 3. November 2015. Jährlich bekommen rund 2,8 Millionen Autofahrer Punkte in Flensburg, weil sie mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs waren. Wenn‘s geblitzt hat, sind der Schreck und die Verunsicherung groß. War ich wirklich so schnell? Wurde überhaupt richtig gemessen? Bekomme ich Punkte oder gar ein Fahrverbot? Bei der ADAC-Rechtsberatung, in der Münchner Zentrale des Automobilclubs, melden sich täglich bis zu 1500 Mitglieder mit Fragen rund um Auto, Verkehr und Mobilität, darunter auch immer wieder welche zu Geschwindigkeitsverstößen.

ampnet – 5. Juni 2015. In der Diskussion über Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr hat Stefan Heimlich, Vorsitzender des Auto Club Europa (ACE) heute auf dem Verkehrskongress in Saarbrücken eine strikte Zweckbindung der Bußgeldeinnahmen gefordert: „Es kann nicht sein, dass Kommunen ein wirtschaftliches Interesse daran haben, möglichst viele Blitzer aufzustellen, um damit ihre Haushalte zu entlasten. Da denkt der Autofahrer natürlich gleich an Abzocke, Gängelei und staatliche Schikane. Das Geld sollte stattdessen zweckgebunden in die Verkehrssicherheitsarbeit fließen, denn dafür werden die Blitzer ja offiziell aufgestellt“, sagte er.

ampnet – 5. Februar 2014. Setzt jemand eine Blitzanlage in Brand, so kann der Täter nicht wegen Brandstiftung verurteilt werden. Die Straftat kann lediglich als Sachbeschädigung gewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden (Az. 1 Ss 6/13).

Blaupunkt Travel Pilot.

ampnet – 23. Januar 2013. Blaupunkt hat seine Navigationsgeräte der Serie Travel Pilot neu aufgelegt. Die Gerätetypen 40, 50 und 70 mit den Bildschirmdiagonalen 10,8 cm (4,3"), 12,8 cm (5") und 17,5 cm (7") sind ab sofort im Handel. Im Display eingeblendete „Blu Points“ informieren den Nutzer nun aktuell über sein Fahrverhalten unter ökonomischen Gesichtspunkten. Durch die Eingabe der jeweiligen Schadstoffgruppe im Fahrzeugprofil werden auf Wunsch erstmalig auch Umweltzonen beim Routing berücksichtigt. Äußere Merkmale der Neuauflage sind das abgerundete Gehäuse mit umlaufende Aluminium-Rahmen und Silktouch-Rückseite.

ampnet – 23. Januar 2013. Der Halter eines Fahrzeugs muss zwar die am Steuer seines Wagens geblitzte Person nicht benennen, hat dann aber, wenn die weiteren Ermittlungen der Verkehrsbehörde ins Leere führen, die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs in Kauf zunehmen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen bestanden (Az. 3 B 215/12).

ampnet – 20. Juli 2010. Fotoaufnahmen von Verkehrssündern durch sogenannte "Blitzer" verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Damit ist jetzt ein Verkehrsteilnehmer mit seiner Klage, vor dem Bundesverfassungsgericht, gescheitert, die er wegen des unerlaubten Fotografierens eingereicht hatte. Eine Kammer in Karlsruhe entschied heute einstimmig, dass der "Blitzer" keine Persönlichkeitsrechte verletze. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 759/10)