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Urteil: Einmaliger Fehler rechtfertigt keine sofortige Vertragskündigung

Deckt eine Zeitschrift in einem Test-Fall Mängel in der Arbeit einer Vertragswerkstatt auf, so kann deswegen nicht gleich der gesamte Servicevertrag mit dem Kfz-Betrieb gekündigt werden. Zumindest nicht „aus wichtigen Grund“, wobei jede Kündigungsfrist hinfällig würde und der sofortige Rücktritt vom Dauerschuldverhältnis möglich wäre. Darauf hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestanden (Az. 11 U 8/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, waren in dem Testbericht der Zeitschrift zwar gravierende Fehlleistungen eines Werkstatt-Mitarbeiters aufgedeckt worden. Die nicht behobenen Missstände waren sogar sicherheitsrelevant. Doch handelte es sich nach Ansicht der Richter hierbei um das Versagen eines einzelnen Angestellten, das keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die sonstigen Leistungen der Werkstatt und ihrer anderen Mitarbeiter zulässt. Vielmehr hatte der Reparaturbetrieb im Jahr zuvor bei einem ähnlichen Test im Bereich Mängelerkennung die volle Punktzahl erhalten und damals insgesamt recht gut abgeschnitten.

Die jetzigen Beanstandungen und in dem Einzelfall aufgedeckten Nachlässigkeiten waren also eher nicht typisch für den Betrieb. Damit ist laut Frankfurter Richterspruch eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kü;ndigungsfrist nicht unzumutba;. Einen wichtigen Grund zur fristlosen Vertragsauflösung sah das Gericht jedenfalls nicht. (ampnet/jri)

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