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Schweiz macht Druck auf Verkehrssünder

Schweizer Behörden machen neuerdings mit außergewöhnlichen Methoden Jagd auf Verkehrssünder. Der Auto Club Europa (ACE) berichtete jetzt, wie die Tessiner Kantonspolizei einen deutschen Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung unter Druck setzte. Der Club spricht von Nötigung. Per Zahlungsaufforderung mahnten die Polizei bei dem Autofahrer 120 Schweizer Franken an. Dabei verlieh die Tessiner Behörde ihrer Aufforderung in einer Weise Nachdruck, die den Beschuldigten hell empörte.

Auf der Aufforderung hieß es: „Wenn der Betrag nicht innerhalb 15 Tagen beglichen wird, wird Ihr Name im RIPOL (internationale Personen- und Objektsuche) eingetragen und die zuständigen Behörden in Ihrem Land werden darüber informiert.“ Hinzu kam die Drohung: „Diese mögliche Eintragung könnte Ihnen einige Unannehmlichkeiten verursachen. Wenn Sie Ihre Dokumente an irgendeiner Behörde (Zoll, Flugabfertigung, etc.) vorzeigen müssen, ergibt eine einfache Kontrolle, dass Sie international gesucht werden.“

Und das rät der ACE-Chefjurist Volker Lempp: „Zwar ist die Schweiz (noch) nicht im EU-Vollstreckungspool, kann also den deutschen Verkehrssündern nicht über die Grenze nachsetzen. Gleichwohl hat sie im Inland ein Kontrollsystem errichtet, das bei einer Wiedereinreise den Zugriff erleichtert. Wer häufiger in die Schweiz reist, sollte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sein Verkehrsverstoß folgenlos bleibt und erforderlichenfalls fristgerecht Rechtsmittel einlegen. Wenn die ersten Mahnungen kommen, ist es dazu meistens zu spät.“ (ampnet/nic)

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