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Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgelände kontrollieren

Die Polizei darf die TÜV-Plakette eines Autos auch auf einem Privatgelände kontrollieren, wenn dieses nicht abgesperrt ist. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Es handelt sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich ist, auch und besonders Polizeibeamnten.

Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt. Der Kfz-Halter bekommt ein Verwarnungsgeld, denn ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige TÜV-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Es spielt keine Rolle, ob die Überprüfung im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolgt. Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, sollte es abmelden, gegebenenfalls nur vorrübergehend, rät der ACE. (ampnet/jri)

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