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Wissing setzt bei der Talbrücke Rahmede Zeichen

Noch vor der Sommerpause des Bundestags soll ein neues Gesetz zur Entlastung von Anwohnern an Umleitungsstrecken in Kraft treten. Das Kabinett hat heute die von Bundesminister Volker Wissing (FDP) vorgelegte Vorschläge zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen. Auch bei der Kommunikation will Wissing neue Wege gehen. Mit Sebastian Wagemeyer, dem Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, hat der Minister erstmals einen Bürgerbeauftragten berufen, der bei Großprojekten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft schnell an die zuständigen Stellen vermitteln und in alle Richtungen kommunizieren soll.

Das neue Gesetz und die Installation eines Bürgerbeauftragten sollen erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.

In Lüdenscheid hat vor wenigen Tagen ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen. Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau können sich die Menschen vor Ort aktuell über den Projektstand informieren. (aum)

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Volker Wissing.

Volker Wissing.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Bundesverkehrsministerium/Laurence Chaperon

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