Logo Auto-Medienportal.Net

Nun doch: Autokauf von Werksangehörigen wird günstiger

Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch die restriktive Besteuerung von Rabatten für Beschäftigte der Hersteller gekippt. Für Werksangehörige dürfte der Neuwagenkauf günstiger werden, denn: „die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sogenannte Jahreswagen zu bewerten“, urteilten die Richter des Bundesfinanzhofs

In der Praxis bedeutet das für das Finanzamt, dass es bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nicht vom Listenpreis ausgehen durfte, sondern den Mitarbeiterpreis als Grundlage für die Ermittlung der Steuern betrachten dufte. Damit reagieren die Richter darauf, dass angesichts des Wegfalls des Rabattgesetzes und der Absatzkrise der Autoindustrie heute auch im freien Handel üppige Abschläge vom Listenpreis üblich sind (Bundefinanzhof Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07).

Die alte Reglung hatte sich in der Vergangenheit negativ auf das Geschäft der Autoindustrie mit ihren Mitarbeitern ausgewirkt. Hatte die Industrie 1999 noch mehr als 164 000 an ihre Beschäftigten verkauft, waren es 2008 nur noch 34 000. Als wesentlicher Grund gelten die ungünstigen Steuerregeln.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs forderten führende Unions-Politiker Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf, das Urteil sofort für alle Käufer umzusetzen. Eigentlich hatte die Bundesregierung das Thema schon abgehakt. Einer Änderung bei der Besteuerung beim Verkauf von Jahreswagen an Werksmitarbeiter war am Montag dieser Wochen von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm eine Absage erteilt worden. Das Finanzministerium reagierte zurückhaltend auf den Richterspruch und kündigte eine „zeitnahe“ Prüfung an. (ampnet)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel: