Logo Auto-Medienportal.Net

Urteil: So genanntes Bier-Bike braucht Sondergenehmigung

Ein so genanntes Bier-Bike, das hauptsächlich für Betriebsfeiern genutzt wird, braucht eine Sondererlaubnis, um auf der Straße fahren zu dürfen. Denn bei dem Fahrzeug steht nicht die Fortbewegung, sondern die Party im Vordergrund. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil betont (Az. 11 A 1582/14).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bot ein Veranstalter ein solches Tandem mit 14 Sitzplätzen für eine Betriebsfeier an. Es handelt sich dabei um Fahrrad, bei dem die Mitfahrer, abgesehen vom Fahrer selbst, auf zwei Reihen gegenüber quer zur Fahrtrichtung sitzen. Bei einer solchen Fahrt wurde außerdem Alkohol getrunken und es entwickelte sich ein munteres Beisammensein. Die zuständige Behörde allerdings verbot dem Betreiber später die Verwendung des Tandems. Dieses sei kein einfaches Fortbewegungsmittel, sondern bedürfe einer Sondererlaubnis, die der Veranstalter aber nicht besaß. Das wollte dieser nicht hinnehmen, und der Fall landete vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Behörde nun recht. Es handle sich bei dem Bier-Bike nicht um ein klassisches Verkehrsmittel. Dafür müsste die Fortbewegung im Vordergrund stehen. Das sei hier aber nicht der Fall, sondern eindeutig gehe es um den Event-Charakter. Das gehe schon aus der Bauweise des ungewöhnlichen Fortbewegungsmittels hervor. Auch der Alkoholkonsum der Gruppe habe deutlich gezeigt, dass es hierbei nicht hauptsächlich um die Fortbewegung gegangen sei. Dass während der Betriebsfeier 23 Kilometer zurückgelegt wurden und das Ziel ein Museum war, spiele daher keine Rolle, so das Gericht. (ampnet/jri)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Download: