Viele Menschen sind im Sommer sportlich aktiv. Manch einer bleibt im Urlaub zu Hause und genießt die arbeitsfreien Tage samt Freizeitsport. Andere suchen unterwegs den Adrenalinkick. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind damit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Eine private Unfallversicherung deckt aber grundsätzlich auch Unfälle bei Extremsportarten ab.
Wer sich also bei einem Tandem-Fallschirmsprung oder beim Downhill-Fahrradfahren verletzt, erhält die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Ausgeschlossen sind lediglich Motorsport und damit verbundene Rennen oder Sportfliegen. In dem Moment, in dem eine Fluglizenz nötig ist, ist der Sport nicht mehr über eine Standard-Unfallversicherung abgedeckt. Aber auch diese Sportarten sind mit einer speziellen Unfallversicherung versicherbar. Statistisch gesehen sind übrigens Ballsportarten – wie Fußball – die eigentlichen Risikosportarten. Denn da passieren die meisten Unfälle.
Die private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr und weltweit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. In vielen Verträgen sind außerdem Leistungen speziell für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernimmt dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause. Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, können auch mit abgedeckt werden. (ampnet/Sm)
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