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VCD begrüßt Urteil zur Entschädigung für Fluggäste

Die beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüßt, dass Fluggäste nun auch einen rechtlichen Anspruch auf pauschale Entschädigung im Verspätungsfall haben. Bisher galt dies ausschließlich bei Flugannullierung und Nichtbeförderung. Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine Verspätung von mehr als drei Stunden, wenn diese nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Das Urteil stärke die Rechte der Flugpassagiere, betonte die Schlichtungsstelle Mobilität und erwartet, dass von diesem Recht nun auch verstärkt Gebrauch gemacht wird. Um eine Welle von Klagen zu verhindern, sei es wichtig, dass die ab Dezember tätige neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr auch Fälle von Fluggästen bearbeite, betonte der VCD.

Die Schlichtungsstelle Mobilität arbeitet seit dem 1. Dezember 2004 verkehrsträger-übergreifend unter dem Dach des VCD. Sie gibt Reisenden Hilfestellung bei Problemen im öffentlichen Fernverkehr und führt im Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbei. Bisher arbeiteten 83 ausländische Flugverkehrsunternehmen mit der Schlichtungsstelle zusammen. Die Zusammenarbeit mit deutschen Fluggesellschaften gelang jedoch nur teilweise, seit zwei Jahren kooperiere keine einzige deutsche Fluggesellschaft mehr. Die Finanzierung der Schlichtungsstelle beim VCD durch das Bundesverbraucherschutzministerium läuft Ende November aus. Ab dem 1. Dezember übernimmt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr diese Arbeit, die allerdings bisher ausschließlich von sieben Bahnunternehmen getragen werde. (ampnet/jri)

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