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Stellplätze in Parkhäusern zu knapp bemessen

Ältere Parkhäuser in Deutschland werden für Autofahrer zunehmend zu einem Ärgernis. Die Gebäude entsprechen längst nicht mehr dem Stand der Zeit. Die Stellplätze sind zu kleinräumig und vor allem zu schmal für heutige Pkw, beklagt Auto Club Europa. Der ACE kritisiert, dass seit Jahrzehnten erforderliche Investitionen in die Modernisierung der Parkhäuser vielfach unterblieben seien. Die Parkbuchten aber müssten dem heutigen Raumbedarf entsprechend auf mindestens 2,50 Meter verbreitert werden.

Die alten Standardbreiten von vormals 2,20 und später 2,30 Metern für einen Parkhausstellplatz sind nach Ansicht des Clubs selbst für viele normalen Autos inzwischen zu schmal. Als Folge rechnet der Club damit, dass gerade in der bevorstehenden Zeit der Weihnachtseinkäufe die Zahl der Rempler in Parkhäusern wächst.

Etwa 3200 Parkhäuser sichern über ganz Deutschland verteilt meist überdachtes Parken. Obwohl die Parkhäuser in Deutschland eine Kapazität von rund 1,2 Millionen Stellplätzen aufweisen, erweist sich vor allem der hohe Altbestand an Parkhäusern als problematisch. Viele dieser Einrichtungen stammen noch aus den 50er und 60er Jahren, als sich die Größe der Parkbuchten noch an der damals üblichen Fahrzeugbreite bemaß.

Erst im Jahr 1973 wurde in einer Neufassung der Garagenverordnungen der Länder ein Stellplatzmaß von mindestens 2,30 m x 5,00 m festgelegt. Stellplätze, die von einer Wand oder einem Stützpfeiler begrenzt werden, sind um zehn Zentimeter breiter veranschlagt. In Parkhäusern, die vor 1973 errichtet wurden, finden sich jedoch Parkbuchten, die ein Maß von 2,20 m nicht überschreiten.

Das Mindestmaß für Stellplätze in Parkhäusern hat sich damit in 38 Jahren nicht verändert, doch sind Personenwagen immer breiter geworden. Ein Fakt, der auch die Parkhausbetreiber zum Handeln zwingt. Der ACE berichtet, eine vom Bundesverband Parken e.V. in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Verkehrssystemtechnik der Westsächsischen Hochschule Zwickau komme zu dem Schluss, das allein binnen der letzten zehn Jahre die Fahrzeugbreite neu zugelassener Pkw um durchschnittlich 15 Zentimeter gewachsen sei – in der Länge kamen 19 cm dazu, in der Höhe sogar 25 cm. 85 Prozent aller neuen Pkw weisen ein Maß von bis zu 1,84 Metern Breite und 4,77 Metern Länge auf. Bei der Breite sind Außenspiegel nocht nicht einmal berücksichtigt, so dass noch mindestens einmal zehn bis Zentimeter pro Seite hinzukommen. Und natürlich brauchen auch die Wagentüren Platz. Der ACE geht davon aus, dass eine Tür mindestens einen halben Meter weit geöffnet werden muss, um ein einigermaßen bequemes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen; dann aber wird der Abstand zum Nebenmann bereits recht knapp.

Neu errichtete Parkhäuser gehen schon heute auf die veränderten Auto-Dimensionen ein. Im Vorgriff auf eine künftige Erweiterung der Maße der Garagenverordnung planen die Parkhausbauer vorausschauend mit einer Stellplatzbreite von 2,50 Metern. Nach dem Prinzip: “aus drei mach zwei” können aber auch alte Parkhäuser unter bestimmten Voraussetzungen umgerüstet und deren Stellplätze auf bis zu 3,50 Meter Breite vergrößert werden. Voraussetzung: Die alten drei Stellplätze sind nur von zwei Stützträgern an den Außenseiten links und rechts begrenzt. Das ist aber aufgrund einer dichteren Säulensetzung und den damit verbundenen Erfordernissen der Baustatik nicht überall der Fall.

Wie überholt die gesetzlichen Regelungen derzeit sind, zeigt die vom ACE vorgenommene Auswertung der verschiedenen Länder-Garagenverordnungen. Nur zwei Bundesländer schreiben fest, dass neben den 3,50 Meter breiten Behindertenparkplätzen auch ebenso breite Parkbuchten für Benutzer mit Kindern vorgesehen sein sollen: Sachsen-Anhalt schreibt einen Anteil von fünf Prozent vor, Hessen nur drei Prozent – jeweils für Behinderten- und Familienparkplätze gemeinsam.

Die Einrichtung von Parkzonen für Frauen, nahe den Ausgängen, wird zwar in der Regel praktiziert, findet sich jedoch nur in wenigen Ländervorschriften. Als vorbildlich darf Brandenburg gelten, wo ein Anteil von 30 Prozent für Frauen reservierter Parkraum verlangt wird. Andere Länder belassen es bei Werten zwischen fünf und zehn Prozent – sofern diese Parkhausnutzergruppe überhaupt erwähnt wird oder man sich seitens der Behörden nicht hinter der vagen Formulierung „in ausreichender Anzahl” versteckt.

Der ACE mahnt deshalb eine zügige Überarbeitung der Garagenverordnungen der Länder an und fordert zeitgemäßere Richtlinien. Dazu gehört nach Ansicht des Clubs die Festlegung einer Mindestbreite von 2,50 Metern sowie eine Durchfahrthöhe von 2,10 Meter. (ampnet/jri)

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