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Artikel zum Stichwort „Versicherungskennzeichen“

Es wurden 10 Artikel zum Stichwort „Versicherungskennzeichen“ gefunden:

Versicherungskennzeichen für kleinere Krafträder, Trikes und Quads sowie S-Pedelecs.

ampnet – 20. Februar 2023. Ab März sind für kleine Kraftfahrzeuge wie Mofas und E-Scooter neue Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Im nächsten Jahr ist wieder Blau an der Reihe.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs.

ampnet – 2. Februar 2022. Ab 1. März müssen Kleinkraftfahrzeuge, E-Scooter und S-Pedelecs auf Grün umsteigen, sonst droht Strafe. Wechsel bei Winterpause auch später möglich.

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ampnet – 26. Februar 2016. Mofa- und Mopedfahrer sollten vor dem Saisonstart unbedingt an ein neues Versicherungskennzeichen denken: Ab 1. März 2016 benötigen alle Kleinkrafträder ein grünes Schild. Das bisherige blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Darauf weist der ADAC hin. Das Kennzeichen ist auch für Segways, Quads bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 Kubikzentimeter Hubraum und schnelle E-Bikes verpflichtend. Die Versicherung für diese Fahrzeuge muss jährlich erneuert werden und gilt immer ab dem 1. März bis zum letzten Tag im Februar. Wer ab Anfang März noch mit dem alten, blauen Schild unterwegs ist, hat keinen Versicherungsschutz. (ampnet/nic)

Montage des Versicherungskennzeichens an ein Kleinkraftrad.

ampnet – 9. Februar 2016. Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2016 nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit, darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Montage des Versicherungskennzeichens an ein Kleinkraftrad.

ampnet – 1. März 2013. Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt heute das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes blaues gegen ein neues grünes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da. Passiert ein Unfall, den der unversicherte Fahrer verursacht hat, haftet der mit seinem gesamten Vermögen. Gerade wenn Menschen verletzt werden, kommen mehrere tausend Euro schnell zusammen.

ampnet – 19. Februar 2013. Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünem Kennzeichen fahren. Die blauen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Das schwarze Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder hat nun ausgedient. Ein blaues Schild muss her.

ampnet – 29. Februar 2012. Morgen, am 1. März 2012, ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar.

ampnet – 22. Februar 2012. Mofa- und Mopedfahrer dürfen ab dem 1. März 2012 nur noch mit blauem Kennzeichen unterwegs sein. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt für ein Jahr, längstens bis zum 28. Februar 2013.

Das schwarze Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder hat nun ausgedient. Ein blaues Schild muss her.

ampnet – 16. Februar 2011. Am 1. März ist es wieder soweit, für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes gegen ein neues schwarzes Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf hat jetzt die HUK-Coburg hingewiesen. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Der ADAC versichert künftig auch Mopeds.

ampnet – 19. Februar 2010. Vom 1. März 2010 an benötigen Mofas und Mopeds ein grünes Versicherungskennzeichen. Die blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.