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Am 1. März sind neue Versicherungskennzeichen fällig

Vom 1. März 2010 an benötigen Mofas und Mopeds ein grünes Versicherungskennzeichen. Die blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.

Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die rund 1,7 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2008 rund 34 700 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten hierfür rund 70 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 20 Schäden auf 1000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Schadenhäufigkeit bei den Mofas um 3,6 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch 36 000 Haftpflichtschäden.

Auch von Diebstahl sind Mofas und Mopeds deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: Mehr als 10 000 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2008 gestohlen – mehr als 32 von je 1000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 3,2 und bei PKW 0,5 von 1000 Fahrzeugen gestohlen. Erstmals sind jedoch auch bei Mofas die Diebstähle zurückgegangen: Um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2008.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. (ampnet/Sm)




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Der ADAC versichert künftig auch Mopeds.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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