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Artikel zum Stichwort „Bußgeld“

Es wurden 37 Artikel zum Stichwort „Bußgeld“ gefunden:

Geschwindigkeitskontrolle mit einem „Blitzer“.

ampnet – 22. April 2024. Neuregelung gilt ab 1. Mai und betrifft Strafen ab 70 Euro, keine Punkte in Flensburg, Fahrverbote nur in der Alpenrepublik, auch nichtbezahlte Bußen können eingetrieben werden.

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ampnet – 22. März 2024. In anderen Ländern drohen bei Verkehrsverstößen oft weit höhere Bußgelder als in Deutschland. In Norwegen kann es besonders teuer werden. Vollstreckung auch hierzulande.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt, im Straßenverkehr am besten ganz auf Kopfhörer zu verzichten.

ampnet – 17. September 2023. Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist nicht grundsätzlich verboten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät dennoch davon ab.

Strafzettel im Ausland.

ampnet – 20. Juli 2023. Bußgeldbescheide aus dem Ausland zu ignorieren, ist keine gute Idee. Sie können auch in Deutschland vollstreckt werden. Vor Ort zu bezahlen kann Geld sparen.

Urlaub mit dem Wohnmobil.

ampnet – 18. Juni 2023. Wer mit dem Auto ins Ausland in den Urlaub fährt, sollte sich am besten vorher mit den länderspezifischen Regelungen im Straßenverkehr vertraut machen.

Packen für den Urlaub.

ampnet – 17. Juni 2023. Wer mit dem Auto ins Ausland in den Urlaub fährt, sollte sich am besten vorher mit den länderspezifischen Regelungen im Straßenverkehr vertraut machen.

Rettungsgasse.

ampnet – 14. Mai 2023. Platz frei für Polizei, Rettungs- und Abschleppwagen, einfache Daumenregel und grüne GTÜ-Umweltplakette als Gedächnisstütze, hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte drohen.

ampnet – 28. Oktober 2022. Bei Vollstreckung in Deutschland geht das Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, leer aus. Italien setzt ohne Rechtsgrundlage auf Privatinkasso.

Fahrt in den Urlaub mit dem Auto.

ampnet – 11. August 2022. Seit einigen Jahren gilt in der EU bei Verkehrsvergehen die gegenseitige Vollstreckbarkeit. Das Bundesamt für Justiz wickelt die Fälle in Deutschland ab.

ampnet – 29. Juni 2022. Liegt erhöhte Fahrlässigkeit, eine größere Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gar Gefährdung vor, kann es teurer werden.

Opel.

ampnet – 19. Oktober 2021. Das Unternehmen akzeptiert eine Geldstrafe von 64,8 Mio. Euro wegen zu hoher Schadstoffwerten bei Diesel-Motoren. Opel: Keine illegalen Abschaltvorrichtungen.

Liegenbleiben ohne Sprit.

ampnet – 3. März 2021. Wer den Tank trocken fährt, riskiert ein Bußgeld und mögliche Fahrzeugschäden. Im ungünstigen Fall droht sogar ein Punkt in Flensburg.

Parken auf dem Gehweg.

ampnet – 11. November 2020. Wer gegen das Parkverbot auf Gehwegen verstößt, muss deshalb mit zum Teil empfindlichen Geldbußen rechnen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

ampnet – 14. September 2020. Rechtskräftige Bescheide ab 70 Euro aus EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden. Vorsicht vor Inkassofirmen. Auch eine Haftstrafe daheim möglich.

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ampnet – 6. August 2020. Wer mit dem Auto grenzüberschreitend in den Urlaub fährt, sollte sich besser vorher mit den Bußgeld-Gepflogenheiten im Zielland vertraut machen.

Lastenrad.

ampnet – 22. April 2020. Die Novelle besteht unter anderem aus neuen Verkehrsschildern, die aktuellen Fahrzeugtrends im urbanen Bereich Rechnung tragen.

Besondere Bußgeldgefahren für Autofahrer im Winter.

ampnet – 10. November 2019. Vier von fünf Autofahrern empfinden das morgendliche Eiskratzen als Ärgenis. Doch es gibt noch mehr in der kalten Jahreszeit zu beachten.

ampnet – 14. August 2019. Fahrer zu breiter Autos drohen Einschränkungen beim Versicherungsschutz - nicht nur 20 Euro Bußgeld.

ampnet – 7. Mai 2019. Im Zusammenhang mit manipulierter Abgassoftware bei Dieselmotoren hat Porsche einen Bußgeldbescheid über 535 Millionen Euro akzeptiert. Damit zieht die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Schlussstrich unter das Ermittlungsverfahren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass in einer Entwicklungsabteilung des Sportwagenherstellers „mehrere Ebenen unterhalb des Vorstands“ (O-Ton Porsche) die abgasbezogene Prüfung von Fahrzeugen nicht regelkonform erfolgte. In diesem Zusammenhang werden auch dem Aufsichtsrat des Unternehmens Pflichtverletzungen vorgeworfen, die dazu geführt hätten, dass ab 2009 Porsche-Modelle mit nicht regelkonformer Abgassoftware ausgeliefert wurden.

Audi Logo

ampnet – 16. Oktober 2018. Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen Audi verhängt. Der Autohersteller muss wegen der Abgasmanipulation von V6- und V8-Dieselmotoren 800 Millionen Euro bezahlen. Die Summe setzt sich nach Angaben von Audi aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 795 Euro zusammen.

Tempolimits in Deutschlands Nachbarländern.

ampnet – 14. Juli 2018. In Frankreich wurde vor kurzem das Tempolimit auf Landstraßen von 90 auf 80 Kilometer pro Stunde gesenkt. Für Urlauber ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits in welchem Nachbarland gelten. Gerade in Skandinavien kann das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit teuer werden. So müssen Sie in Schweden mit mindestens 250 Euro Bußgeld rechnen, in Norwegen zahlen Sie sogar mindestens 395 Euro, wenn Sie zu schnell unterwegs sind.

Winterreifen.

ampnet – 13. November 2017. 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.

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ampnet – 9. Oktober 2017. Die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien dürfen nicht oder nur eingeschränkt befahren werden. In diese als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren, warnt der ADAC. Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.

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ampnet – 17. August 2017. Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern sie auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist juristische Hilfe unerlässlich.

Bei Parkverstößen drohen Bußgelder.

ampnet – 10. September 2015. Rund um das Parken gibt es zahlreiche Irrtümer. Auto- und Motorradfahrer die auf Geh- und Radwegen parken, riskieren nur dann kein Bußgeld, wenn dies ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung oder Markierungen erlaubt wird, erklärt der ADAC.

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ampnet – 9. September 2015. Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren sind ungeliebte Mitbringsel aus dem Urlaubsland. Der ADAC empfiehlt, diese Bußgeldbescheide nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Seit dem Jahr 2010 können Strafen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen rät der Automobilclub, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hans-Robert Richarz.
Von Hans-Robert Richarz

ampnet – 1. Mai 2014. Peter Ramsauer, bis zum 17. Dezember 2013 Bundesverkehrsminister, hat den deutschen Autofahrern gegen Ende seiner Amtszeit einen neuen Punkte- und Bußgeldkatalog hinterlassen, der eineinhalb Wochen nach Ostern am heutigen 1. Mai in Kraft tritt und sich inzwischen als ziemlich faules Osterei erweist. Nicht nur, dass Vergehen wie beispielsweise der Gebrauch eines Mobiltelefons am Steuer oder der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht um ein Drittel teurer (60 statt 40 Euro) und mit einem Punkt auf dem Flensburger Verkehrssünderkonto belastet werden. Darüber hinaus verdoppelt sich künftig der Preis für Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette von 40 auf 80 Euro, bleibt aber ohne Folgen in Flensburg. Begründung: Punkte gibt es fortan nur noch für Verstöße gegen die Sicherheit im Straßenverkehr.

Porsche 911 im Winter.

ampnet – 27. November 2013. Meinungen sind allzu oft stärker als Tatsachen. Im Verkehrsbereich zählt zu den prominentesten Irrtümern mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Doch die Versicherer versichern, dass sei nicht der Fall.

M+S-Kennzeichnung.

ampnet – 19. November 2013. Auch Mietwagen müssen im Winter mit passender Bereifung ausgestattet sein. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind. Experten raten allerdings zu Pneus mit dem „Schneeflocken“-Symbol, da dies aussagekräftiger ist.

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ampnet – 25. Juni 2013. Die Strafen für so genannte Organmandate (meist Parkverstöße, die an Ort und Stelle verhängt werden) werden ab. 1. Juli 2013 in Österreich von 36 auf 90 Euro erhöht. Auch „Anonymverfügungen“ werden teurer. Diese werden nach Verstößen ausgestellt, die durch automatische Verkehrsüberwachungssysteme festgestellt werden. Der Strafrahmen liegt künftig bei maximal 365 Euro statt bisher 220 Euro.

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ampnet – 27. März 2013. Mit der Neufassung der Bußgeldverordnung werden ab dem 1.April 2013 nicht nur überschrittene Parkzeiten um fünf Euro teurer, sondern auch Verstöße von Fahrradfahrern. Diese Erhöhung um fünf bis zehn Euro betrifft nach Informationen des ADAC Radverkehrsverstöße im Verwarnungsgeldbereich, also bis maximal 35 Euro.

ampnet – 26. März 2013. Wer am Steuer des Pkw während der Fahrt sein Handy in die Hand nimmt, verstößt gegen die Verkehrsordnung. Auch dann, wenn er das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Navigieren nutzt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. III-5 RBs 11/13).

ampnet – 27. Dezember 2012. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr die Verwarngelder für Parkverstöße erhöhen. Dies sieht ein Änderungsentwurf (Drucksache 769/12) zum Bußgeldkatalog vor, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. Die bisherigen Verwarngeldtarife für das Parken ohne gültiges oder mit abgelaufenem Ticket sollen ab April 2013 um jeweils fünf Euro steigen, teilte der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mit. Die Überziehung der Parkzeit bis zu 30 Minuten kostet dann 10 Euro statt 5 Euro, bis zu einer Stunde 15 Euro, bis zu zwei Stunden 20 Euro und bis zu drei Stunden 25 Euro.

ampnet – 3. Juli 2012. Auch ein Autofahrer, der in Rente ist, kann zur Zahlung eines erheblichen Bußgeldes verurteilt werden. Zwar hat ein Gericht bei seiner Entscheidung darauf zu achten, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Verurteilten außergewöhnlich schlecht sind. Dafür ist jedoch allein die Tatsache, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Rentner handelt, kein ausreichender Anhaltspunkt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt (Az. III-3 RBs 440/11).

ampnet – 8. Februar 2012. Wer bei einer kleinen Verkehrssünde ertappt wird und das in der Regel mäßige Verwarnungsgeld nicht bezahlt, riskiert die automatische Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Und das kann dann richtig teuer werden, weil zur Geldbuße nunmehr auch die behördlichen Verfahrenskosten hinzukommen. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hin (Az. III - 5 RBs 254/10).

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ampnet – 4. Februar 2011. Italien hat die Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung erhöht. Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich alle zwei Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen Lebenshaltungskostenindex. Dieser stieg aktuell um 2,4 Prozent. Bei Delikten wie zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße zwischen 80 und 318 Euro belangt.

ampnet – 6. Juni 2010. Ein angestellter Lkw-Fahrer ist arbeitsrechtlich nicht verpflichtet, seine Fracht unter allen Umständen rechtzeitig an den Zielort zu bringen, selbst wenn ihm das Unternehmen beim Misserfolgs mit der Kündigung droht. Kann er einen eiligen Fuhrauftrag nur noch erledigen, indem er gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und zu schnell oder zu lange fährt, bleibt er allerdings selbst auf der Ordnungsstrafe sitzen, wenn er erwischt wird. Ein Berufskraftfahrer hat gegen seinen Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung aus einem Bußgeldbescheid wegen zum Nutzen der Firma begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestanden (Az. 3 Sa 497/09).