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Ohne Winterreifen jetzt kein Versicherungsschutz?

Meinungen sind allzu oft stärker als Tatsachen. Im Verkehrsbereich zählt zu den prominentesten Irrtümern mit Anspruch auf Allgemeingültigkeit: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Doch die Versicherer versichern, dass sei nicht der Fall.

Richtig ist: Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war. Allerdings kann das Unfall-Opfer eine Mitschuld treffen, wenn sein Fahrzeug nicht der Jahreszeit entsprechend bereift ist. Dann wird der entstandene Unfallschaden von der Versicherung des Unfall-Verursachers möglicherweise nicht vollständig ersetzt. Die Haftung richtet sich also grundsätzlich nicht danach, ob der Unfall durch falsche Bereifung verursacht wurde.

Auch um Beschädigungen des eigenen Autos muss sich kein Kraftfahrer sorgen, der einen solchen Winterunfall auslöste. Denn die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall ebenfalls. Nur im Fall grob fahrlässig Verhaltens kann die Versicherung ihre Haftung bei einem so verursachten Unfall einschränken. Begründung: Dem Autofahrer hätte klar sein müssen, dass die Bereifung seines Fahrzeugs nicht den Straßenverhältnissen entspricht. Wer sich mit abgefahrenen Sommerreifen auf schneebedeckte oder vereiste Straßen begibt, muss sich also nicht wundern, wenn sich die Versicherung ziert.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt seit 2010 vor, dass Kraftfahrzeuge, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte am Straßenverkehr teilnehmen, mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein müssen. Diese Reifen weisen ein besonderes Profil und eine weichere Gummimischung auf, die im Winter eine bessere Haftung als Sommerreifen gewährleisten. Wer gegen diese – im Volksmund „Winterreifenpflicht“ genannte – Vorschrift verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, im Falle einer Verkehrsbehinderung auch von 80 Euro. Zusätzlich ist dem Reifen-Sünder ein Punkt im Flensburger Sünderregister gewiss.

Als geeignete Bereifung gelten auch die M+S-Reifen. Bessere Wintereigenschaften als die bieten allerdings die Reifen, die neben dem M+S-Symbol auf der Reifenflanke auch noch eine Schneeflocke abbilden. Um eine Schneeflocke zeigen zu dürfen, mussten die Reifen eine schärfere Prüfung bestehen.

Doch nicht nur wegen der Bußgeldandrohung, auch zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer inzwischen längst von Sommer- auf Winterbereifung gewechselt haben. Experten warnen jedoch davor, sich mit Winterbereifung allzu sicher zu fühlen. Denn auch in der kalten Jahreszeit gilt: Nur angepasstes und vorausschauendes Fahren beugt Unfällen vor. (ampnet/Sm)

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Porsche 911 im Winter.

Porsche 911 im Winter.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Porsche

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Winterreifenpflicht.

Winterreifenpflicht.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ATU

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