Es wurden 5 Artikel zum Stichwort „Vorfahrt“ gefunden:
ampnet – 15. November 2013. Ein um einen Kreisverkehr herumführender Radweg ist nicht dem eigentlichen Kreisverkehr gleichgestellt. Die Wartepflicht, die den in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen vom Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" in Kombination mit dem Zeichen "Kreisverkehr" auferlegt wird, gilt nur hinsichtlich des Verkehrsstroms auf dem inneren Straßenring, nicht aber für außen auf dem eigenen Weg herum fahrende Räder.
ampnet – 23. August 2013. Macht ein Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, bei der Polizei keine Angaben zum Ablauf des Unfalls, ist das nicht automatisch ein Schuldeingeständnis. Es ist sein gutes Recht zu schweigen. Vielmehr spielt selbst die immer vorhandene Betriebsgefahr des Autos bei der Haftungszuweisung für den Schaden vor Gericht keine Rolle mehr, wenn sich herausstellt, dass der Vorfahrtberechtigte selbst gegen keine Verkehrsvorschriften verstoßen hat, hat das Oberlandesgericht München bestanden (Az. 10 U 1206/13).