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Artikel zum Stichwort „Restalkohol“

Es wurden 5 Artikel zum Stichwort „Restalkohol“ gefunden:

Alkoholkontrolle.

ampnet – 6. Februar 2018. Die Gefahr von Restalkohol im Blut wird immer wieder unterschätzt. Gerade zur Karnevalszeit ist das Risiko hoch, sich mit einem zu hohen Promillewert unwissentlich morgens ans Steuer zu setzen, warnt der ADAC. Wer beispielsweise bis Mitternacht Alkohol trinkt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille hat, darf auch am nächsten Morgen nicht Auto fahren. Der Körper baut – je nach individueller Konstitution – pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Um neun Uhr morgens läge der Promillewert rein rechnerisch noch bei etwa 0,6 Promille – zu viel, um Auto fahren zu dürfen.

Alkoholkontrolle.

ampnet – 1. Februar 2016. Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt. Gerade jetzt zur Karnevalszeit warnt der ADAC: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

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ampnet – 30. Dezember 2015. Der Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden. Wer am Morgen nach einer ausschweifenden Silvesternacht mit dem Fahrzeug unterwegs sein will, sollte auf seinen Alkoholkonsum achten, da ansonsten die Neujahrsfahrt mit einem Fahrverbot enden kann. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen.

Alkoholkontrolle.

ampnet – 9. Februar 2015. Alkohol und Autofahren ist eine schlechte Kombination. Aber auch der Restalkohol darf nicht unterschätzt werden. Nach einer Feier, wie sie jetzt wieder in den Faschings- und Karnevalshochburgen anstehen, wird die Gefahr durch Restalkohol am darauf folgenden Morgen oft unterschätzt. Dann setzen sich laut ADAC die meisten mit reinem Gewissen hinters Steuer. Wer aber einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen. Übermüdung und der große Kater beeinflussen das Reaktionsvermögen zusätzlich negativ.

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ampnet – 30. Dezember 2011. Restalkohol wird nach ausschweifenden Feiern wie zu Silvester oftmals unterschätzt. Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen rät Autofahrern, die am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein wollen, bei aller Feierlaune ihren Alkoholkonsum zu bedenken. „An einem Abend wie der Silvesternacht kann bei einem verstärkten Trinkverhalten sehr wohl ein Alkoholpegel von über 1,0 Promille aufgebaut werden“, so DeVol.