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Artikel zum Stichwort „Neuregelung“

Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Neuregelung“ gefunden:

ampnet – 9. Januar 2013. Am 19. Januar 2013 treten neue Bestimmungen im deutschen Fahrerlaubnisrecht in Kraft. Damit wird die jüngste EU-Richtlinie umgesetzt, wonach alle Führerscheine, die in Zukunft neu ausgestellt werden, befristet gültig sind. In den Lkw- und Bus-Klassen C und D gelten die Dokumente fünf Jahre, in allen anderen Klassen 15 Jahre. Das „Verfallsdatum“ gilt allerdings – mit Ausnahme von Bus- und Lkw-Führerscheinen – nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst. „Wenn der Führerschein abgelaufen ist, braucht man also keine neue Prüfung abzulegen, sondern muss sich nur einen neuen ausstellen lassen“, informiert die Dekra.

Eine theoretische Führerscheinprüfung am PC.

ampnet – 3. Januar 2013. Vom 19. Januar 2013 gelten in der EU – und damit auch in Deutschland – neue Regeln für Führerscheine. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung einiger neuer Führerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser 3. Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher Führerscheinmodelle in der EU beendet werden. Ziel der Regelung ist zudem die Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union.