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Artikel zum Stichwort „Behindertenparkplätze“

Es wurde 1 Artikel zum Stichwort „Behindertenparkplätze“ gefunden:

Auf den blauen Parkausweise hat nur Anspruch, wer über einen Behindertenausweis mit dem Nachweis besonderer Gehbehinderung verfügt.
Von Hans-Robert Richarz

ampnet – 22. Januar 2015. Falsches Parken kann teuer werden. Besonders dann, wenn nicht-behinderte Autofahrer einen Parkplatz besetzen, den das bekannte Schild mit weißer Rollstuhlfahrer-Silhouette auf blauem Grund zweifelsfrei als für behinderte Menschen reserviert ausweist. Dabei sind die 35 Euro, die der aktuelle Bußgeldkatalog für dieses Vergehen vorsieht, vergleichsweise harmlos gegenüber den Kosten, die darüber hinaus entstehen können. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat – und zwar zu Recht – festgestellt, dass das verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz regelmäßig das Abschleppen rechtfertigt. Die Kosten dafür hat selbstverständlich derjenige zu tragen, der sein Fahrzeug verbotswidrig abgestellt hat. Und dafür sind mal locker weit über 100 Euro fällig.