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Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November

Wer seine Kfz-Versicherer wechseln möchte, für den gilt jedes Jahr der 30. November als Stichtag. Erhöht der Versicherer den Beitrag, obwohl sich am Versicherungsschutz nichts ändert, hat man ab Zugang dieser Mitteilung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht – auch über den Stichtag 30. November hinaus. Darauf müssen die Kfz-Versicherer hinweisen. Doch selbst bei einem günstigeren Beitrag, verglichen mit dem aus dem letzten Jahr, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen.

Ausschlaggebend hierfür ist laut HUK-Coburg der Grund für die günstigere Prämie. Sinkt der Beitrag zum Beispiel nur, weil sich wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau an sich steigt, bleibt die Sonderkündigung auf jeden Fall möglich. Denn bei dieser Konstellation kann der Kunde beim Versicherungswechsel oft nicht allein von der günstigeren SF-Klasse, sondern auch vom günstigeren Tarifniveau eines neuen Versicherers profitieren.

Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro sind durchaus möglich. Vergleichsportale helfen dabei. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer. Zudem handelt es sich leistungsseitig oft um ein abgespecktes Angebot. Der Vergleich mehrerer Portale kann sich also lohnen. Onlineportale arbeiten außerdem auf Provisionsbasis. Für jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Versicherer eine Prämie. Sie sind also nur bedingt unabhängig. Manche Anbieter wie zum Beispiel die HUK-Coburg sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer.

Geld können Autofahrer aber auch noch anderer Stelle sparen und das bei vollem Leistungsumfang ihres Versicherungsschutzes. Neben Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung, sind es vor allem Telematik-Tarife, die das Kundenportemonnaie entlasten. Wer sicher und vorausschauend fährt, wird mit einem Bonus belohnt und zahlt bis zu 30 Prozent weniger Beitrag. (aum)

Weiterführende Links: HUK-Coburg

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Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November.

Stichtag für den Versicherungswechsel ist der 30. November.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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