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Auch VW und Audi zeigen sich bei der Garantiefrist kulant

Wie einige andere Hersteller geben auch Volkswagen (Pkw) und Audi wegen der Corona-Situation seinen Kunden eine Fristverlängerung bei der Neuwagen- und der Anschlussgarantie. Sie gilt für Garantien, die zwischen dem 1. März und dem 31. Mai dieses Jahres auslaufen bzw. ausgelaufen sind. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf des ursprünglichen Stichtages beziehungsweise spätestens am 31. August 2020.

Die Laufleistungsbegrenzung der Audi-Anschlussgarantie bleibt im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der Audi-Anschlussgarantie überschneiden, wird der Start der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten geschoben.

Bei VW ist die Regelung weltweit auf alle in und für Europa produzierten Fahrzeuge beschränkt, bei Audi gilt sie auch für Autos, die in Brasilien, Mexiko und Indien produziert worden sind. (ampnet/jri)

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Volkswagen verlängert wegen der Corona-Auswirkungen weltweit die Neuwagen- und Anschlussgarantien um drei Monate.

Volkswagen verlängert wegen der Corona-Auswirkungen weltweit die Neuwagen- und Anschlussgarantien um drei Monate.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen

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Garantieverlängerung bei VW wegen der Beeinträchtigungen durch Corona.

Garantieverlängerung bei VW wegen der Beeinträchtigungen durch Corona.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen

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Audi.

Audi.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Audi

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Garantieverlängerung bei Audi wegen der Beeinträchtigungen durch Corona.

Garantieverlängerung bei Audi wegen der Beeinträchtigungen durch Corona.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Audi

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