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Dekra warnt vor Alkoholfahrten in der Vorweihnachtszeit

Verkehrsteilnehmer sollten deshalb auf Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern besonnen bleiben und ihren Alkoholkonsum kontrollieren, raten die Dekra-Verkehrspsychologen. Am sichersten ist es, auf Alkohol ganz zu verzichten, wenn man sich hinters Steuer oder den Zweiradlenker setzt. Wer in geselliger Runde bei der Weihnachtsfeier Alkohol trinkt, plant am besten den sicheren Hin- und Heimweg schon im Voraus.

Die Polizei setzt zum Jahresende in vielen Regionen Deutschlands auf verstärkte Kontrollen. Für motorisierte Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt generell die Null-Promille-Grenze. Für alle anderen Kraftfahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze. Ab dieser Alkoholkonzentrationen im Blut ist das Fahren eine Ordnungswidrigkeit und wird mit vier Wochen Fahrverbot und einer Geldbuße von 500 Euro geahndet. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt die Fahrt als Straftat und der Führerschein ist mindestens ein Jahr weg.

Der Führerschein kann schon ab 0,3 Promille BAK in Gefahr sein, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. (ampnet/nic)

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