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Knöllchen: Urlaub ist keine Ausrede

Wer aufgrund eines geringfügigen Verkehrsverstoßes ein Knöllchen nach Hause geschickt bekommt, sollte sich beeilen. Die Zahlungsfrist dafür ist auf sieben Tage begrenzt und es ist nicht möglich Rechtsmittel gegen dieses Verwarnungsgeld einzulegen, warnt der Auto Club Europa (ACE). Bleibt die Zahlung innerhalb der Frist aus, folgt automatisch der „teurere“ Bußgeldbescheid. Gegen den kann dann zwar Einspruch erhoben werden, allerdings muss das innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.

Rechtsexperten des Clubs machen darauf aufmerksam, dass sich der Empfänger nicht damit herausreden kann, er habe wegen Abwesenheit – etwa aufgrund eines Urlaubs – die Post mit dem darin befindlichen Strafzettel gar nicht in Empfang nehmen können. Entscheidend sei, dass die Post in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt ist, betont der ACE. Wird die Frist verpasst, ist es ratsam bei der Behörde vorzusprechen, um die Umstände zu erklären. Es liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters, ob eine verspätete Zahlung akzeptiert wird. Besser ist es allerdings, den Briefkasten während einer längeren Abwesenheit von einer Vertrauensperson leeren und wichtige Post öffnen zu lassen, empfiehlt der Auto Club Europa. (ampnet/jri)

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