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Urteil: Bundesstraße darf für Maut-Flüchtlinge gesperrt werden

Die Verkehrsbehörden dürfen das Teilstück einer Bundesstraße auch dann für den Lkw-Durchgangsverkehr sperren, wenn sich an der Straße eine speziell auf den Gütertransport ausgerichtete Tank- und Raststätte befindet. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 2 TG 2606/05).

Die Straßenverkehrsordnung ermächtige die zuständigen Behörden, allein schon "zur Erforschung des Verkehrsverhaltens und der Verkehrsabläufe" sowie "zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen" derartige Durchfahrverbote zu erlassen, erklärte die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. (ampnet/nic)

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