Es wurden 7 Artikel zum Stichwort „Steinschlag“ gefunden:
ampnet – 3. Mai 2017. Schon ein kleiner Stein kann sicherheitsrelevante Folgen haben – dann, wenn er mit hoher Geschwindigkeit, häufig aufgewirbelt von einem vorausfahrenden Fahrzeug, auf die Frontscheibe eines Autos trifft. Dabei entsteht meist nur ein kleiner Krater im Glas, durch den man beim Fahren – zunächst – nicht beeinträchtigt wird. Doch aus der anfangs minimal erscheinenden Schadstelle kann im ungünstigen Fall ein größerer Schaden entstehen: Dann wird aus dem kleinen Loch ein Riss in der Scheibe, der sich zunehmend vergrößern und schließlich sogar wie ein Ast verzweigen kann.
ampnet – 8. September 2016. Autos geraten immer wieder durch Steine unter „Beschuss“. Aufgewirbelt durch vorausfahrende Autos kann selbst Rollsplitt zu Geschossen werden, die den Frontbereich des Fahrzeugs und oft auch die Frontscheibe in Mitleidenschaft ziehen. Lackschäden lassen sich in einem solchen Fall meist noch problemlos ausbessern, bei der Windschutzscheibe ist das nicht immer so einfach.
ampnet – 10. September 2013. Knapp ein Viertel aller von der Gesellschaft für Technische Überwachung geprüften Fahrzeuge fielen im ersten Halbjahr bei der Hauptuntersuchung (HU) durch. Der Anteil der Pkw mit erheblichen Mängeln kletterte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,3 Punkte auf 24,4 Prozent. Sie erhielten im ersten Anlauf keine Prüfplakette. Besonders häufig wurde die Beleuchtungs- und Bremsanlage sowie Räder und Reifen beanstandet. Das geht aus dem aktuellen GTÜ-Mängelreport hervor.
ampnet – 6. August 2012. Steinschläge an die Windschutzscheibe sind gerade bei langen Fahrten wie der Tour in den Urlaub recht häufig, der komplette Austausch der Scheibe jedoch in den seltensten Fällen direkt nötig. Meist entsteht beim ersten Einschlag ins Verbundglas zunächst ein kleiner, sternförmiger Krater, der in der Regel repariert werden kann. Die Reparaturverfahren dafür sind heute auf sehr hohem Niveau und sicher. Unterwegs kann man je nach Verfügbarkeit inzwischen sogar auf mobile Teams von Glasreparaturfirmen zurückgreifen.
ampnet – 8. Dezember 2011. Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw und stammt dieser von einem vorausfahrenden Lkw, so muss der betroffene Autofahrers keine weiteren Angaben zum Vorfall machen. Der Lkw-Fahrer dagegen muss die für einen Haftungsausschluss seinerseits relevante Frage klären, ob der Stein von einer schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Fahrzeugs nur aufgewirbelt wurde. Das hat das Landgericht Heidelberg klargestellt (Az. 5 S 30/11).