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Artikel zum Stichwort „Parken“

Es wurden 31 Artikel zum Stichwort „Parken“ gefunden:

ampnet – 16. Februar 2023. Verkehrsdezernent Stefan Majer hatte angekündigt, das Parken in der Innenstadt deutlich einzuschränken. ÖPNV sei für Berufspendler keine Alternative.

Skoda-Connect-Service „Pay to Park“.

ampnet – 10. November 2022. Neuer Connect-Service zeigt nicht nur die Möglichkeiten an, sondern wickelt auch das Bezahlen ab. Die Parkdauer kann per App verlängert werden.

Im Wohngebiet parkendes Wohnmobil.

ampnet – 17. Juni 2021. Die meisten Fahrzeuge parken legal. Doch es gibt Ausnahmen. Wohnwagen müssen alle zwei Wochen bewegt werden. Auf ausreichend Platz für andere achten.

Parkende Wohnmobile.
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Von Michael Kirchberger, cen

ampnet – 12. Februar 2021. Die meisten Reisemobil überwintern am Straßenrand. Anwohner stört die „weiße Ware“, die ihnen die Parkplatzsuche erschweren und teilweise die Aussicht nimmt.

Parken auf dem Gehweg.

ampnet – 11. November 2020. Wer gegen das Parkverbot auf Gehwegen verstößt, muss deshalb mit zum Teil empfindlichen Geldbußen rechnen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Reisemobile: Übernachten außerhalb von Campingplätzen.
Von Michael Kirchberger, cen

ampnet – 19. Juli 2020. Die Erfolgswelle der Reisemobile schwappt immer höher. Die Lücke beim Absatz durch den Lockdown ist längst mehr als ausgeglichen. Aber wo hin mit dem Neuen?

Cabrios offen oder geschlosen parken?

ampnet – 6. Juli 2020. Es ist eine Ermessens- oder Erfahrungssache. Doch wer Diebstahl leichtfertig ermöglicht, riskiert den Versicherungsschutz.

Travipay-Card.

ampnet – 3. September 2018. Parken in Parkhäusern ohne Bargeld und Tickets bietet der Parkservice „travipay Premium“, den Volkswagen Sachsen, Volkswagen Financial Services und die Landeshauptstadt Dresden zunächst in sieben Parkhäusern in Dresden einführt. Bundesweit hält der Technologiepartner „sunhill technologies“ ein solches Angebot bereits für 200 Parkhäuser vor. Der Service in Dresden soll beispielhaft zeigen, wie Volkswagen vom reinen Fahrzeughersteller zu einem Anbieter in der neuen Mobilitätswelt werden will.

Hier darf man offiziell auf dem Gehweg parken (mit Fahrzeugen unter 2,8 t zGG).

ampnet – 7. Dezember 2017. Rund um die Einkaufszonen und Weihnachtsmärkte in den Innenstädten sind die Parkplätze in der Adventszeit schnell belegt. Um Stress und Staus zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Weihnachtseinkauf ins Stadtzentrum zu fahren. Wer dennoch nicht auf das eigene Auto verzichten möchte, sollte sich an die Parkregeln halten.

Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.

ampnet – 24. September 2017. Ein Knöllchen hier, ein Strafzettel da – Park- und Halteverstöße fallen für viele Fahrzeughalter in die Kategorie Kavaliersdelikt, können aber teure Folgen haben. An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, dürfen Autofahrer weder halten noch parken, betont der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Versperrte Ausfahrt.

ampnet – 14. Dezember 2016. Kommt ein Autofahrer zurück zu seinem Fahrzeug und dieses ist zugeparkt, darf er sich nicht zu Ärger bedingten vorschnellen Maßnahmen verleiten lassen, sondern muss mit Augenmaß und vor allem der Rechtslage entsprechend handeln.

Parken mit Überhang.

ampnet – 2. Dezember 2016. Zur Weihnachtszeit wird es voll in den Städten. Vielerorts drohen lange Staus und Parkplatznot. Jeder Autofahrer, der eine der seltenen freien Flächen findet, kann sich dann glücklich schätzen. Wie der Auto Club Europa (ACE) erklärt, sind die Parkplatz-Empfehlungen veraltet, so dass es bei der Parkplatz-Suche oftmals vorne, hinten und an der Seite klemmt.

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ampnet – 2. September 2016. Viele Wohnwagenbesitzer stellen während der Saison den Anhänger in der Nähe des Wohnsitzes ab, um ihn für den nächsten Ausflug bequem pflegen sowie be- und entladen zu können. Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf jedoch nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand geparkt werden, warnt der ADAC. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldbuße von 20 Euro. Zudem darf die Parkfläche nicht durch Zusatzschilder für bestimmte Fahrzeugarten wie zum Beispiel Pkw oder Busse reserviert sein.

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ampnet – 26. April 2016. Beim Parken können Autofahrer in viele Fallen tappen. Selbst ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto darf in manchen Fällen abgeschleppt werden, weiß der ADAC. Das kann beim Einrichten einer Baustelle passieren. Die Schilder müssen aber 72 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt worden sein. Sie müssen gut sichtbar sein, damit sie der Autofahrer beim Parken und beim Aussteigen sofort erkennen kann. Dabei ist der Fahrzeugführer nicht ohne weiteren Anlass verpflichtet, den Bereich rund um sein geparktes Fahrzeug nach Schildern abzusuchen. Wer etwa gegen ein Knöllchen klagt, dem muss die Polizei beweisen, dass die Schilder sichtbar aufgestellt worden waren.

ampnet – 19. März 2016. Falschparken gilt unter Autofahrern häufig als Kavaliersdelikt. Die Zeit drängt, kein Parkraum ist in Sicht – lassen wir es also drauf ankommen, denken sie im Zweifelsfall. Tatsächlich „kosten“ solche Ordnungswidrigkeiten auch oftmals „nur“ 10 Euro. Wer sich allerdings als zu nonchalanter Falschparker erweist, dem kann im ungünstigen Fall ein deutlich höheres Bußgeld drohen, das Fahrzeug abgeschleppt oder er selbst bei mehrfachen Wiederholungen zu einem medizinisch-psychologischen Test verdonnert werden. Und wer den nicht besteht, ist den Führerschein los.

Bei Parkverstößen drohen Bußgelder.

ampnet – 10. September 2015. Rund um das Parken gibt es zahlreiche Irrtümer. Auto- und Motorradfahrer die auf Geh- und Radwegen parken, riskieren nur dann kein Bußgeld, wenn dies ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung oder Markierungen erlaubt wird, erklärt der ADAC.

Jeep Renegade Trailgate.

ampnet – 15. Juli 2015. Wenn an heißen Sommertagen die Sonne von oben brennt, schauen sich viele Autofahrer nach einer Parkmöglichkeit unter Bäumen um. Doch ein solcher Schattenplatz hat auch seine Risiken. Läusesekret, Vogelkot und Harz sind nicht nur unangenehm, sondern können auch dem Autolack schaden. Schlimmer kann es werden, wenn Früchte oder gar ganz Äste vom Baum fallen.

ampnet – 7. Juli 2015. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät Autofahrern mehr Maßnahmen gegen die Sommerhitze im Auto zu treffen. Dies werde oft vernachlässigt. Sehr wirksam sind Schattenspender aus leichtem Gaze, die man mit Saugnäpfen von innen am Autofenster befestigen kann. Zur Abdeckung von Armaturenbrett, Heckablage und Sitzen empfehlen sich leichte, möglichst helle Frottee-Handtücher, die man beim Parken im Auto auslegt. Notfalls kann man Doppelseiten von Tageszeitungen auslegen, um das Sonnenlicht von Sitzen und Verkleidung abzuhalten. Besonders wirksam sind die meist silberfarbenen Abdeckungen für Front- und Heckscheibe, die man über die Scheibe legt, wenn möglich mit den Scheibenwischern sichert und deren Enden man vor dem Schließen der Türen im Türfalz einklemmt. Mit Windabweisern an den Seitenfenstern kann man auch während der Fahrt fast zugfrei belüften und die Fenster eine handbreit geöffnet lassen.

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ampnet – 29. Juni 2015. Auch die Hochsaison der Caravans startet nun langsam. Viele Camper möchten den Anhänger dann in ihrer Nähe haben, um ihn beladen zu können oder noch die ein oder andere Schönheitsreparatur vor zu nehmen. Der ADAC hat deshalb zusammengefasst, was beim Abstellen des Caravans auf der Straße erlaubt und was verboten ist.

ampnet – 18. April 2014. Wer sein Fahrzeug auf einer Taxihaltestelle parkt, darf sich nicht beschweren, wenn sein Auto abgeschleppt wird. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden (Az. 14 K 3550/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, parkte ein Autofahrer seinen Wagen auf einer Taxihaltestelle, die mit einem absoluten Halteverbot beschildert ist. Etwa zehn Minuten später kam auch schon der Abschleppdienst und nahm den Wagen mit. Damit er ihn vom Hof der Abschleppfirma abholen durfte, musste der Mann 143 Euro zahlen. Außerdem hat er einen Bußgeldbescheid in Höhe von 62 Euro erhalten. Das wollte der Parksünder aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen den Gebührenbescheid. Zusätzlich forderte er die bereits gezahlte Abschleppgebühr zurück, da er keine Taxen beeinträchtigt, da er alleine auf dem Taxistand gewesen sei.

ampnet – 26. Februar 2014. Ist der Fahren in einer Umweltzone für bestimmte Fahrzeuge nicht erlaubt, so betrifft das Verbot auch das Parken. Bei einem Verstoß gegen die Plakettenpflicht hat der Fahrzeughalter die Kosten für die Ordnungswidrigkeit zu tragen. Das hat das Amtsgericht Dortmund klargestellt (Az. 735 OWi 348/13).

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ampnet – 14. Oktober 2013. Zwei von drei Deutschen haben sich schon gefragt, wo sie ihren fahrbaren Untersatz abgestellt haben. Nur vier von zehn Bundesbürgern geben an, immer genau zu wissen, wo das Auto steht. Männer merken sich den Stellplatz nach eigenen Angaben häufiger als Frauen (45 Prozent vs. 37 Prozent). Fünf Prozent der Deutschen haben ihr Auto schon einmal länger als 30 Minuten gesucht oder erst mit fremder Hilfe wiedergefunden.

ampnet – 30. Januar 2013. Selbst wenn ein Verkehrsschild möglicherweise rechtswidrig aufgestellt wurde, muss ein Autofahrer ein damit verbundenes Verbot beachten. Es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Willkür oder Sinnwidrigkeit. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden (Az. 14 K 2727/12).

ampnet – 27. Dezember 2012. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr die Verwarngelder für Parkverstöße erhöhen. Dies sieht ein Änderungsentwurf (Drucksache 769/12) zum Bußgeldkatalog vor, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. Die bisherigen Verwarngeldtarife für das Parken ohne gültiges oder mit abgelaufenem Ticket sollen ab April 2013 um jeweils fünf Euro steigen, teilte der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mit. Die Überziehung der Parkzeit bis zu 30 Minuten kostet dann 10 Euro statt 5 Euro, bis zu einer Stunde 15 Euro, bis zu zwei Stunden 20 Euro und bis zu drei Stunden 25 Euro.

ampnet – 23. November 2012. Selbst wenn ein Verkehrsschild möglicherweise rechtswidrig aufgestellt wurde, muss ein Autofahrer ein damit verbundenes Verbot beachten. Es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Willkür oder Sinnwidrigkeit. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden (Az. 14 K 2727/12).

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ampnet – 22. Mai 2012. Parken am Flughafen ist teuer. Fast jeder deutsche Flughafen bietet neben den sehr kostspieligen Terminalparkplätzen auch viel preiswertere Varianten an. Die so genannten Shuttle-Parkplätze liegen zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Terminals, für einen zuverlässigen und vor allem kostenlosen Transfer vom Parkplatz zur Abflughalle ist jedoch immer gesorgt. Wer sein Urlaubsgeld also nicht schon in Parkgebühren investieren möchte, sollte sich im Voraus über die Parkmodalitäten am Abflughafen informieren.

Parken am Flughafen.

ampnet – 27. September 2011. Der ADAC hat die Parkplatz-Tarife von 20 innerdeutschen Airports verglichen. Während Augsburg und Mannheim selbst für Langzeitparker kostenlose Stellflächen anbieten, müssen Urlauber in Frankfurt am Main, Stuttgart oder München für zwei Wochen bis zu 250 Euro bezahlen.

ampnet – 19. Juli 2011. Wer sich mit seinem Pkw im Rückwärtsgang in den fließenden Verkehr einordnet, hat stets besondere Sorgfalt walten zu lassen und jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass er die Hauptverantwortung bei einem Zusammenstoß trägt (Az. I-1 U 149/10).

ampnet – 29. Juni 2011. Wird ein Autofahrer dabei ertappt, wie er mehrfach die Schrankenanlage eines Parkhauses austrickst, hat er nicht nur für die unterschlagenen Stundengebühren aufzukommen, sondern auch das Honorar des mit der Eintreibung beauftragten Anwalts zu bezahlen. Selbst wenn der reuige Sünder nachweislich die entstandene Schuld sofort beglichen hat, trifft den Betreiber des Parkhauses keine Verpflichtung, den Schaden des Betrügers so gering wie möglich zu halten und auf den anwaltlichen Beistand zu verzichten. Das hat jetzt das Amtsgericht München in einem bereits rechtskräftigen Urteil entschieden (Az. 163 C 5295/11).

ampnet – 16. Mai 2011. Ragt ein geparktes Auto zum beträchtlichen Teil in einen benutzungspflichtigen Radweg hinein, darf es abgeschleppt werden. Die Zwangsmaßnahme ist insbesondere dann immer verhältnismäßig, wenn in der Nähe etwa eine Großveranstaltung stattfindet und mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Wird allerdings die Gesamtbreite des Radwegs auf mehr als einem Drittel blockiert, ist das Abschleppen auch in verkehrsarmen Zeiten angemessen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 5 A 954/10).

ampnet – 22. Dezember 2009. Verschmäht ein Parkschein-Automat die ihm angebotenen Münzen, darf der Autofahrer nicht auf den Parkschein verzichten und sein Fahrzeug ohne Obolus abstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Betroffenen die geforderte Menge oder Sorte an Kleingeld ausgegangen ist oder der Automat die Münzen wegen Abnutzung, Beschädigung oder Fehlprägung zurückweist. (Oberlandesgericht Hamm, wo der Fall (Az. 3 Ss OWi 576/05))