ampnet – 15. August 2012. Ob ein Lieferant die Geschäfte in einer Fußgängerzone mit dem Auto beliefern darf oder nicht, kann nicht von der Größe oder Schwere der bestellten Waren abhängen. Das geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor (Az. 1 Ss Rs 67/12).