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Artikel zum Stichwort „Hupen“

Es wurden 3 Artikel zum Stichwort „Hupen“ gefunden:

Hupen ist nur bei Gefahr oder beim Überholen außerorts erlaubt.

ampnet – 27. Februar 2017. Wenn Verkehrsteilnehmer versäumen, bei grüner Ampel sofort loszufahren, oder ein Transporter den Weg versperrt, wird in Deutschland nicht selten gehupt. Doch das ist verboten, mahnt der Auto- und Rieseclub Deutschland (ARCD). Paragraph 16 der Straßenverkehrsordnung erlaubt Hupen in nur zwei Fällen: „Schall- und Leuchtzeichen“ darf nur geben, wer sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht oder „außerhalb geschlossener Ortschaften überholt“. Nicht zulässig ist das Hupen dagegen, um andere Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten zu maßregeln. Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro

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ampnet – 2. Dezember 2015. Viele Autofahrer nutzen die Hupe oft als normale Kommunikation im Straßenverkehr. Dabei wird oft übersehen, dass besondere Bedingungen gelten: Hupen ist laut Straßenverkehrsordnung lediglich erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen sowie beim Überholen außerhalb einer Ortschaft. Wem die häufige Benutzung der eigenen Hupe jedoch als Ausdruck eigenen Missfallens angemessen erscheint, der irrt und riskiert ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Gleiches gilt für die sogenannte Lichthupe.

Alarmsystem Chorus: Autohupen könnten die Funktion von Sirenen übernehmen.
Von Hans-Robert Richarz

ampnet – 13. Februar 2014. Auf der Basis des europaweiten Unfallfahrzeug-Ortungssystems E-Call, das ab Oktober 2015 für alle Neuwagen Pflicht wird, könnten zukünftig Autohupen im Chor die Aufgaben von Warnsystemen wie den einstigen Luftschutzsirenen übernehmen. Daran arbeitet zurzeit das Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen.