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ampnet – 28. Januar 2015. So ganz auf der Höhe der Zeit ist das „Wiener Abkommen", das den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln international sicherer machen soll, nicht mehr. Kein Wunder. Als es am 11. Oktober 1977 in Deutschland als Gesetz verabschiedet wurde, waren noch Helmut Schmidt Bundeskanzler und Kurt Gscheidle Verkehrsminister. Im Artikel acht, Absatz fünf, heißt es beispielsweise etwas altertümlich: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können", wobei unter Führer „jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet" verstanden wird (Artikel eins, Absatz v).