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Artikel zum Stichwort „Haftung“

Es wurden 8 Artikel zum Stichwort „Haftung“ gefunden:

Vorsicht Schulkinder.

ampnet – 15. August 2023. Autofahrer sollten vor Kindergärten und Schulen besonders vorsichtig fahren. Teenager müssen im Zweifelsfall später den Schaden abbezahlen. Private Haftpflichtversicherung schützt.

Blitzeis.

ampnet – 26. Januar 2022. Die kalte Jahreszeit ist tückisch, da sich die Straßen- und Wetterverhältnisse blitzschnell ändern können. Höhere Gewalt kann da nicht geltend gemacht werden.

ampnet – 31. Mai 2019. Wer als Fahrschüler an der Seite des Ausbilders im Straßenverkehr unterwegs ist, hat meist keine Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wer bei einem Unfall haftet. Das ist auch nicht nötig, da die Haftpflichtversicherung der Fahrschule aufkommt, wenn ein Fahrschüler einen Schaden anrichtet. Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein Fahrschüler zumindest teilweise für die Folgen eines Unfalls herangezogen wird, wenn er oder sie eine Mitschuld trägt.

ampnet – 6. April 2018. Wer haftet, wenn sich jemand beim Einsteigen in die U-Bahn verletzt? Im Kern dreht es sich um die Frage, ob die akustischen und optischen Warnsignale beim Schließen von U-Bahntüren ausreichen. Wer trotz der Warnsignale einsteigt und durch sich schließende Türen verletzt wird, hat keinen Anspruch gegenüber dem Verkehrsbetrieb. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. November 2017 (AZ: 8 S 5719/17), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jetzt informierte.

ampnet – 25. August 2016. Wer sich bei einem Motorradunfall verletzt, der kann nur dann den Hersteller des Helms dafür verantwortlich machen, wenn bewiesen ist, dass der Kopfschutz hatte. Die schlichte Behauptung allein reicht jedenfalls nicht aus, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 1 U 8/13).

Autonomes Fahren: Hände nicht am Lenkrad - noch lange illegal.
Von Hans-Robert Richarz

ampnet – 28. Januar 2015. So ganz auf der Höhe der Zeit ist das „Wiener Abkommen", das den Straßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln international sicherer machen soll, nicht mehr. Kein Wunder. Als es am 11. Oktober 1977 in Deutschland als Gesetz verabschiedet wurde, waren noch Helmut Schmidt Bundeskanzler und Kurt Gscheidle Verkehrsminister. Im Artikel acht, Absatz fünf, heißt es beispielsweise etwas altertümlich: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können", wobei unter Führer „jede Person, die ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug (Fahrräder eingeschlossen) lenkt oder die auf einer Straße Vieh, einzeln oder in Herden, oder Zug-, Saum- oder Reittiere leitet" verstanden wird (Artikel eins, Absatz v).

Kinder im Straßenverkehr.

ampnet – 16. Februar 2014. Mit den länger werdenden Tagen sind auch Kinder und Jugendliche wieder mehr an der frischen Luft. Sie verbringen mehr Zeit an der frischen und spielen nachmittags und am Wochenende häufiger. Auch Fahrrad und Roller werden wieder vermehrt genutzt. Dabei kann es leider auch zu Schadensfällen kommen, zum Beispiel wenn der Bremsweg nicht reicht oder zu dicht an Nachbars parkendem Auto vorbeigefahren wird. Wenn Kinder an Unfällen beteiligt sind oder spielend am Straßenrand auftauchen, gelten besondere Haftungsregeln. Darauf weist der ADAC hin.

ampnet – 22. November 2013. Wer mit seinem Fahrzeug an einem freiwilligen Training zur Fahrsicherheit teilnimmt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann dafür nicht einen allgemeinen Haftungsausschluss in Anspruch nehmen. Selbst dann nicht, wenn das Malheur auf einem Gelände außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums passiert und die Freistellung von der Haftung mit dem Anmeldeformular des Veranstalters garantiert wurde. Ein solcher Haftungsausschluss gilt nämlich als so genannte überraschende Klausel und ist von vorneherein unwirksam. Darauf hat das Oberlandesgericht Brandenburg bestanden (Az. 12 U 55/13).