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Artikel zum Stichwort „Gewährleistung“

Es wurden 6 Artikel zum Stichwort „Gewährleistung“ gefunden:

Royal Enfield Himalayan.

ampnet – 16. April 2020. Der Motorradhersteller streckt die Gewährleistungsfrist um drei Monate. Damit sollen Kunden eventuelle Ansprüche auch in der Krise rechtzeitig stellen können.

ampnet – 26. November 2017. Eine Frau kaufte einen gebrauchten Peugeot für gut 5000 Euro. Nach einiger Zeit wollte sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Sie begründete dies damit, dass der Wagen einen erheblichen Vorschaden habe. Davon habe sie beim Kauf nichts gewusst. Der Verkäufer meinte hingegen, es gebe keinen Vorschaden. Außerdem verwies er auf die im Kaufvertrag benutze Formulierung „gekauft wie gesehen“. Demnach seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Autokäuferin aber war mit ihrer Klage erfolgreich.

Werkstattarbeiten bei MAN.

ampnet – 19. Mai 2017. MAN verlängert die Gewährleistung im Service auf zwei Jahre. Die Verlängerung gilt für alle ab 2017 in MAN -Servicestützpunkten durchgeführten Reparaturen und bei diesen Reparaturen verwandte MAN Original-Teile, MAN Original-Teile „ecoline“ und MAN Original Zubehör. Zudem erstreckt sich die Gewährleistung auf die Servicearbeiten, die im Zusammenhang mit dem Einbau der Ersatzteile stehen. (ampnet/Sm)

ampnet – 26. Mai 2015. Autohändler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von den Händlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Wie der Rechtsschutzversicherer DAS dazu mitteilt, beanstandete der BGH, dass zwei Vertrags-Klauseln in dem Vertrag sich widersprechen, so dass der Verbraucher nicht sicher sein kann, wie lange der Händler haftet.

ampnet – 30. April 2015. In vielen von Händlern verwendeten Vertragsformularen über den Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge heißt es: „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist diese Klausel unwirksam, erklärte der AvD. Private Käufer dürfen Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren geltend machen. Der Händler wurde zur Übernahme der Reparaturkosten verurteilt. (BGH, Urteil vom 29. April 2015, Az.: VIII ZR 104/14).

ampnet – 21. März 2014. Warnt ein Hinweis im Kaufvertrag vor extremen Verschleiß, vielen Mängeln und einer eventuell nur noch kurzen Lebensdauer eines Gebrauchtwagens, kann sich ein Verkäufer damit nicht aus der Verantwortung für alle bereits vorhandenen Schäden stehlen. Denn dadurch werden Gewährleistungsrechte des Käufers unzulässig eingeschränkt, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 4 U 20/12).