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Artikel zum Stichwort „Gehweg“

Es wurden 3 Artikel zum Stichwort „Gehweg“ gefunden:

Hier darf man offiziell auf dem Gehweg parken (mit Fahrzeugen unter 2,8 t zGG).

ampnet – 23. November 2016. Viele SUV sind nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) so schwer, dass sie auf manchen Parkplätzen nicht mehr stehen dürfen. Denn obwohl beim „Zeichen 315" grundsätzlich das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, gilt dies nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis 2,8 Tonnen. Moderne Luxus-SUV wie Audi Q7, Mercedes-Benz GLS oder Range Rover Sport liegen aber zum Teil deutlich darüber.

Verkehrsschild Z 241: Trennt eine weiße Linie senkrecht das Radwegschild, dann müssen Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen.

ampnet – 21. Juni 2016. Nicht immer wissen Verkehrsteilnehmer, wer und wann einen Geh- oder Radweg benutzen darf oder muss. Fußgänger und alle Verkehrsteilnehmer mit besonderen Fortbewegungsmitteln wie zum beispiel Tretrollerfahrer und Inlineskater gehören auf den Gehweg. Sie werden nach Angaben des ADAC rechtlich wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg mit angepasster Geschwindigkeit benutzen. Fußgänger können ein Fahrrad auf dem Gehweg schieben, soweit sie damit den Fußgängerverkehr nicht erheblich behindern, ansonsten müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen.

ampnet – 20. Mai 2011. Wer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat das Amtsgericht Hannover in einem Urteil (Az: 562 C 13120/10) entschieden, auf das der ADAC hinweist.