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Artikel zum Stichwort „Blinken“

Es wurden 4 Artikel zum Stichwort „Blinken“ gefunden:

ampnet – 7. September 2016. Blinken und bei Radfahrern Handzeichen erhöhen die Verkehrssicherheit und verbessern auch die Abläufe der Verkehrsteilnehmer. Verkehr ist auch Kommunikation, darauf weist der Automobilclub von Deutschland hin. Der Verkehrsteilnehmer ist heutzutage durch andere Geräte, wie zum Beispiel fest installierte Navigations-, Telefonie- sowie Multimediageräte, einschließlich des Bordcomputers und auch mobile Geräte wie Smartphones, Tablets und MP3-Player so sehr beschäftigt, das die Kommunikation mit den anderen Verkehrsteilnehmern oft zu kurz kommt.

ampnet – 5. Juni 2014. Wartepflichtige, die mit einem vorfahrtsberechtigten, nach rechts blinkenden, aber dann doch geradeaus fahrenden Fahrzeug kollidieren, müssen 70 Prozent des Unfallschadens übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden (Az. 7 U 1501/13).

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ampnet – 8. November 2013. Jeder Autofahrer hat es in der Fahrschule gelernt und in der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, wann zu blinken ist: beim Anfahren, beim Spur- und Fahrtrichtungswechsel sowie beim Verlassen des Kreisverkehrs. Nicht zu blinken ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern führt dazu, sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wer nicht blinkt, muss zwar nur mit einer Geldbuße von zehn Euro rechnen, im Falle eines Unfalls aber mit einer erheblichen Teilschuld teilt der ADAC mit.

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ampnet – 3. Februar 2010. Nur zwei von drei Autofahrern setzen nach Untersuchungsergebnissen des ADAC den Blinker, wenn sie die Richtung ändern, die Spur wechseln oder aus einer Parklücke ausfahren. Dies gefährde die Sicherheit auf den Straßen, denn rechtzeitiges Blinken ermöglicht es, Verkehrsabläufe besser einzuschätzen und hilft so, Unfälle zu vermeiden.