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Artikel zum Stichwort „Alter“

Es wurden 4 Artikel zum Stichwort „Alter“ gefunden:

Das Alter eines Reifens lässt sich an der DOT-Nummer ablesen. Die Ziffernkombination 4814 zum Beispiel bedeutet, dass der Reifen in der 48. Kalenderwoche des Jahres 2014 produziert wurde.

ampnet – 16. März 2018. Auch wenn der Gesetzgeber für Autoreifen kein Maximalalter festgelegt hat, geht nach einigen Jahren das „Leben“ eines Reifens unweigerlich seinem Ende zu. Das Material beginnt auszuhärten, spröde und rissig zu werden, die Gefahr, dass sich die Lauffläche ablösen kann, steigt. Das Ausfallrisiko nimmt von einem Alter von sechs Jahren an deutlich zu, wie Studien der Dekra- Unfallanalyse zeigen. Fällt der Reifen aus, droht unter Umständen ein Unfall mit schweren Folgen.

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ampnet – 7. Dezember 2013. Von wegen Midlife Crisis: Zumindest in der Kfz-Versicherung stehen Menschen mittleren Alters gut da. Das zeigen Musterberechnungen des Vergleichsportals Transparo. Sie belegen, dass das Alter einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe der Kfz-Versicherung ist. Je nach Fahrzeug und Anbieter zahlen junge und alte Versicherte mehr als das Zweieinhalbfache, in Ausnahmefällen sogar das Dreifache. Bei einer Berechnung für einen Kompaktklassewagen ist der Tarif eines 18-Jährigen bei gleichen Grundannahmen beispielsweise mehr als drei Mal so hoch wie der eines 40-Jährigen. Ein 70-Jähriger zahlt beim gleichen Anbieter rund 37 Prozent mehr.

Alter Pkw-Reifen nach Unfall.

ampnet – 26. Juni 2013. Nach sechs Jahren beginnt sich der Lebenszyklus eines Autoreifens seinem Ende zuzuneigen. Das Material fängt an spröde und rissig zu werden, die Gefahr der Ablösung der Lauffläche steigt. Das Ausfallrisiko nimmt von diesem Alter an deutlich zu, wie Studien der Dekra-Unfallanalyse zeigen. Fällt der Reifen auf der Urlaubsfahrt auf der Autobahn aus, droht ein Unfall mit schweren Folgen. Von diesem Problem besonders betroffen sind alle Fahrzeuge mit geringer Jahresfahrleistung, wie zum Beispiel Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger, Cabrios oder wenig gefahrene Pkw.

ampnet – 22. Mai 2013. Fällt ein betagter Autofahrer bei einer ausdrücklich wegen seines Alters behördlich angeordneten offiziellen Fahrprobe durch, muss er seinen Führerschein abgeben. Eine Fahrprobe ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel, über die praktischen Fahrfähigkeiten Aufschluss zu erhalten. Zumal die Anordnung einer solchen Fahrprobe für einen langjährigen Fahrerlaubnisinhaber weniger einschneidend ist als die Anforderung eines aufwändigen medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt (Az. 6 L 299/13).