ampnet – 25. Mai 2014. Autofahrer, deren Wagen ruckartig nach vorne versetzt wird, weil sie von der Kupplung abgerutscht sind, müssen Geschädigten bei nachgewiesener Verletzung Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Az. 12 C 78/13).