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Unfallforscher der Versicherer zeigen Risiken durch Elektrofahrräder

Elektrisch unterstütze Fahrräder (Pedelecs) liegen in Deutschland im Trend. Die Hersteller freuen sich über zweistellige Zuwachsraten und die Radler über den „eingebauten Rückenwind“. Doch diese Entwicklung birgt nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) auch Gefahren. Das Institut des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) fordert deswegen gesetzliche Vorschriften für die Pelelecs.

Nach vier Crashtests und umfangreichen Fahrversuchen kommen die Unfallforscher in einer jetzt vorgestellten Studie zu dem Schluss, dass vor allem die schnellen Pedelecs (bis 45 km/h) eine Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sein können.
Problem 1 Verkehrswege: Pedelecs erreichen nicht nur eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch eine höhere Höchstgeschwindigkeit, vor allem am Berg. Häufigere Überholmanöver sind damit vorprogrammiert und können – wie der Crashtest der UDV zeigt (zu sehen auf www.youtube.com/unfallforschung) –durch die hohe Geschwindigkeit im Ernstfall mit schweren Unfallfolgen für Radfahrer und Pedelec-Fahrer enden.

Problem 2 Ausfahrten und Kreuzungen: Pedelecs sprechen viele Radfahr-Gruppen an. Senioren genauso wie Eltern mit Kinderanhängern oder sogar sportliche Fahrer. Für Autofahrer ist es künftig schwieriger zu erkennen, wie schnell ein Radler unterwegs ist. Auch ein Senior auf einem Citybike kann jetzt dank Elektrounterstützung viel schneller auftauchen, als aus der Erfahrung „gelernt“. Riskante Situationen können dadurch an Ausfahrten und Kreuzungen entstehen. Schwere Verletzungen beim seitlichen Anprall an ein Auto sind – wie ein zweiter Crashtest der UDV zeigt – nicht nur bei „unbehelmten“ Radlern zu erwarten.

Problem 3 Fußgänger: Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Unfälle mit elektrisch unterstützten Fahrrädern können für alle Beteiligten mit schweren Verletzungen enden, wie der dritte Crash-Versuch zeigt.

Problem 4 Technik: Die 45 km/h-Pedelecs müssen im Sinne der EU-Richtlinie 2002/24/EG eigentlich wie ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) betrachtet werden. Es muss zum Beispiel ein Motorradhelm getragen werden, ein Bremslicht, Abblendlicht, Spiegel, bauartgenehmigte Reifen usw müssen vorhanden sein. Da in der Praxis die vorgeschriebene Technik aber oft fehlt, bewegen sich die meisten dieser „Schnell-Radler“ illegal auf den Straßen. Aus diesem Grund fordert die UDV eine neue Fahrzeugklasse für „schnelle“ Pedelecs mit sinnvollen technischen und zulassungsrechtlichen Regelungen wie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, ein maximal 500 Watt leistender Motor, Versicherungskennzeichen, Mofa-Prüfbescheinigung, Fahrradhelm und Klingel statt Hupe. (ampnet/Sm)

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