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GDV bedauert Gerichtsurteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Regelung für ungültig erklärt, nach der verschiedene Versicherungstarife für Männer und Frauen zugelassen sind. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bedauert dies. Mit der Entscheidung werde ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich die Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.

Bereits bestehende Verträge sind von dem Urteil nicht betroffen, das bis zum 21. Dezember 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sofern der Gesetzgeber an der Richtlinie nichts mehr ändert, müssen ab diesem Zeitpunkt Versicherungsverträge geschlechtsunabhängig (Unisex) angeboten werden. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit für Männer und Frauen eine risikogerechte Kalkulation vorzunehmen, d. h. unterschiedliche Risiken auch unterschiedlich zu bewerten. Davon profitierten die Versicherten in Form eines insgesamt günstigen Prämienniveaus. So können derzeit Frauen in Deutschland ihr Auto günstiger versichern als Männer, da ihr Unfallrisiko geringer ausfällt.

Deutlich niedrigere Prämien zahlen wegen der geringeren Sterberisiken auch Frauen, die zu Gunsten von Partner oder Kinder eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben. Umgekehrt wird die kürzere Lebenserwartung von Männern und damit ihre durchschnittlich kürzere Rentenbezugszeit bei Rentenversicherungen dadurch ausgeglichen, dass bei gleicher Prämie eine höhere monatliche Rente gewährt wird. Versicherungstarife werden so kalkuliert, dass die jeweils unterschiedlichen Risiken durch Prämienunterschiede kompensiert werden. (ampnet/jri)

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