Logo Auto-Medienportal.Net

Italien erhöht Bußgelder

Italien hat die Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung erhöht. Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich alle zwei Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen Lebenshaltungskostenindex. Dieser stieg aktuell um 2,4 Prozent. Bei Delikten wie zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße zwischen 80 und 318 Euro belangt.

In Italien wird immer zunächst der Mindestbetrag verhängt, erst wenn dieser nicht binnen 60 Tagen bezahlt wird, erhöht sich die Strafe. Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille können dort mit der Enteignung des Kraftfahrzeugs geahndet werden.

Zwar hat Deutschland bereits am 28. Oktober 2010 den EU-weiten Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt, allerdings ist ein entsprechender Akt in Italien noch nicht erfolgt. Daraus folgt, dass wer sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, in Deutschland dafür derzeit noch nicht belangt werden kann. Allerdings droht eine Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. (ampnet/nic)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel: