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Urteil: Keine Kündigung wegen missbrauchter Tank-Boni

Missbraucht ein Tankstellen-Mitarbeiter die eigentlich nur für Kunden gedachten Bonus-Punkte für eigene Zwecke, kann ihm deswegen in der Regel zwar gekündigt werden. Allerdings nicht automatisch und nicht immer ohne entsprechende vorherige Abmahnung. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Hessen hingewiesen (Az. 2 Sa 422/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der geschasste Mitarbeiter den Umsatz dreier Tankstellen-Benutzer, die nicht am aktuellen Bonus-Programm des Mineralölunternehmens teilnahmen, einfach auf die Kundenkarte eines seiner Kollegen verbucht. Es handelte sich um eine Summe von 230 Euro. Er war sich dabei nach eigener Aussage aber keines Vergehens bewusst, schließlich durften zu Zeiten des früheren Bonussystems in Gestalt von Klebemarken diese jederzeit an Dritte weitergegeben werden.

Das sah das Tankstellen-Management anders. Zielsetzung des mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen einhergehenden Bonussystems sei es, den Kunden zu belohnen und an das Unternehmens zu binden. Würden Mitarbeiter hingegen die von den Kunden nicht in Anspruch genommenen Punkte für eigene Zwecke sammeln, werde diese Absicht des Arbeitgebers unterlaufen. Und das sei als schwerwiegendes Fehlverhalten einzustufen.

Dem konnte das Gericht nicht widersprechen, doch hätte man den Mitarbeiter zunächst abmahnen und ihm damit wenigstens Gelegenheit geben müssen, sein Fehlverhalten künftig zu unterlassen, heißt es im Urteil. Auf eine Abmahnung dürfe nur dann verzichtet werden, wenn sie von vorneherein keinen Erfolg verspreche und deshalb darauf verzichtet werden kann.. Da der Mann sich offenbar aber seiner Verfehlung gar nicht bewusst war und nicht willentlich gegen ein ihm bekanntes Verbot verstoßen hat, entbehrte die Kündigung der rechtlichen Grundlage, stellten die Richter fest. (ampnet/jri)

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